Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
Angemessene Herstellungskosten
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
Angemessene Herstellungskosten
Als
angemessene Herstellungskosten werden die tatsächlichen Herstellungskosten bezeichnet. Sie enthalten häufig Besonderheiten der Bauausführung, die zu Kostenerhöhungen führen. Sie sollen bei der Beleihungsprüfung prinzipiell unberücksichtigt bleiben. Maßgeblich sind die Kosten für vergleichbare, normale Gebäude. Die angemessenen Herstellungskosten werden ermittelt durch realistische Abschläge, wobei die Orientierung entweder an aktuellen Vergleichspreisen erfolgt oder ein modifiziertes Indexverfahren angewendet wird, das auf dem
Baupreisindex des
Statistischen_Bundesamtes basiert.
Siehe auch: Hypothekenbank,
Projektentwicklung,
Portal:Architektur und Bauwesen,