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Angeklagter
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Angeklagter
Angeklagter ist nach deutschem Recht im
Strafverfahren der
Beschuldigte, gegen den die Eröffnung des
Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO).
Das bedeutet, dass ein Richter im
Zwischenverfahren einen
Beschuldigten für so verdächtig hält, dass er eine
Verurteilung im Hauptverfahren als wahrscheinlich ansieht. Das
Ermittlungsverfahren und das Zwischenverfahren sind zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen und es beginnt das Hauptverfahren.
Weblinks
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Wortlaut § 157 StPO