Andreas Voßkuhle
Andreas Voßkuhle (21. Dezember 1963 in Detmold) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.Voßkuhle wurde 1992 an der LMU_München bei Peter Lerche mit einer Arbeit über ?Rechtsschutz gegen den Richter? promoviert. Im Anschluss daran war er bis 1994 wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Umweltrecht von Reiner Schmidt an der Universität Augsburg. 1995 wurde Voßkuhle Referent im bayerischen Innenministerium. An der Universität augsburg erfolgte 1998 seine Habilitation mit der Schrift ?Das Kompensationsprinzip?; er erhielt die venia für die Fächer Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaften und Rechtstheorie. Seit 1999 ist Voßkuhle ordentlicher Professor an der Universität_Freiburg. Vom Wintersemester 2001/2002 bis zum Sommersemester 2002 war er Studiendekan in Freiburg und vom Wintersemester 2004/2005 bis zum Sommersemester 2006 Dekan der jurististischen Fakultät. Seit dem 1. Oktober 2006 gehört er dem Universitätsrat an. Einen Ruf nach Hamburg lehnte er 2004 ab.
Vor der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer berichtete Voßkuhle auf der Tagung 2002 in St. Gallen über das Thema Beteiligung Privater an der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und staatlicher Verantwortung.[http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/ioeffr4/staatsrechtslehrer/themen.html Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer / Themen und Berichterstatter]
Er ist Mitherausgeber der Fachzeitschriften Der Staat und Juristische Schulung.
Nachweise
Weblinks
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• Biografie Voßkuhles auf der Homepage der Universität Freiburg
• Publikationsliste (Stand Dezember 2006)
• Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg

