Anderer Dienst im Ausland
Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) ist ein sozialer Dienst im Ausland. Er ist in Deutschland als Wehrersatzdienst anerkannt. Der ADiA wird anstatt eines regulären Zivildienstes abgeleistet und gilt als vollwertiger Ersatz. Er entspricht dem österreichischen_Auslandsdienst.Voraussetzung
Grundvoraussetzung für die Ableistung eines anderen Dienstes im Ausland ist die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Bundesamt für den Zivildienst.
Der Andere Dienst im Ausland kann nur bei den vom Bundesamt für Zivildienst anerkannten Trägerorganisationen abgeleistet werden, nur dann erlischt die Pflicht zum Leisten eines Ersatzdienstes im Friedensfall. Der Dienst ist vor der Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten.Bundesamt für den Zivildienst: [http://www.zivildienst.de/lang_de/nn_151404/Content/de/Downloads/Z__Downloads/ROeff-002AndereDiensteImAusland.html__nnn=true Informationsblatt: Andere Dienste im Ausland nach § 14 b des Zivildienstgesetzes (ZDG)]; Köln, Februar 2007, ([http://www.zivildienst.de/Content/de/Downloads/Z__Downloads/ROeff-002AndereDiensteImAusland,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/ROeff-002AndereDiensteImAusland PDF; 0,3 MB]).
Dauer
Dieser Dienst dauert mindestens zwei Monate länger als der Zivildienst in Deutschland, seit dem 1. Oktober 2004 also mindestens 11 Monate. Es besteht für Trägerorganisation und Dienstleistenden die Möglichkeit, einen längeren Dienstzeitraum zu vereinbaren, falls dies beispielsweise von der Dienststelle im Ausland gefordert wird. Dadurch sind Dienstzeiten von bis zu zwei Jahren möglich. Diese Verlängerung wird allerdings nur bei wenigen Trägerorganisationen angewendet, in der Regel dauert der Dienst die gesetzlich vorgeschriebenen 11 Monate. Der Dienstbeginn wird zwischen der Trägerorganisation und dem Dienstleistenden vereinbart.
Geschichte
Vorläufer des ADiA entstanden 1970 aus dem Gedanken der Wiedergutmachung und sollten es ermöglichen, als Ersatzdienst ein freiwilligen, sozialen Beitrag für Menschen im Ausland zu leisten, die vor und während des Zweiten Weltkriegs Opfer des Nationalsozialismus geworden waren. Die Bestrebungen kamen von individuellen Kriegsdienstverweigerern; ermöglicht wurde der Dienst damals durch eine Unabkömmlichkeitsstellung. Diesen Ersatzdienst leisteten bis 1986 fast 1.400 Freiwillige. Der Andere Dienst im Ausland in seiner heutigen Form wurde durch die Änderung des Zivildienstgesetz vom 1. Juli 1986 erstmals möglich. Zwischen 1986 und 2006 haben etwa 8.000 Freiwillige einen ADiA geleistet.Fischer, Jörn; Gräf, Oliver: Zivi Weltweit - Internationale Alternativen zum Zivildienst (4. Auflage); Verlag interconnections, Freiburg, 2006, ISBN 3-86040-079-7
Projekte und Länder
Projekte
Die Aufgabenbereiche während des ADiA sind denen der Zivildienstleistenden in Deutschland ähnlich, allerdings ist die Bandbreite an Projekten und Stellen um einiges größer und dies ist ? neben der Chance ein Jahr im Ausland zu leben ? wohl einer der Vorteile an diesem Dienst.
Grob lassen sich folgende Bereiche abgrenzen:
* Sozial-Pflegerischer Bereich (Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Frauenhäuser, Lebensgemeinschaften)
* Pädagogischer Bereich (Projekte zur politischen Bildung, Museen, Denkstätten, Schulen)
* Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Waisenhäuser, Kinderheime, Jugendherbergen, Jugendbegegnungsstätten)
Da sich die meisten Stellen in kleineren Einrichtungen befinden, überschneiden sich bei den meisten Stellen die Aufgabengebiete.
Länder
Von Nepal über China, Australien, Südafrika und Kanada bis zu nahzu sämtlichen Staaten der EU ? der ADiA lässt sich auf jedem Kontinent in einer Vielzahl von Ländern ableisten. Die Mehrzahl der Stellen findet sich in Europa, da die Idee des ADiA als Friedensdienst aus den Erfahrungen des Zweiten_Weltkrieges entstanden ist. In den besonders betroffenen Ländern Israel, Polen und Frankreich finden sich daher überproportional viele Stellen.
Ein weiteres Augenmerk liegt auf Entwicklungsländern in Südamerika und Afrika.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Finanzierung
Rechtliche Rahmenbedingung
Gesetzlich ist der andere Dienst im Ausland durch des Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr im Ausland abzuleisten (§14c ZDG).
Im Unterschied zum ADiA übernimmt der Staat in diesem Fall Leistungen für Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Versicherungen und pädagogischer Begleitung (aber nicht die Reisekosten). Voraussetzung ist dann, dass im geleisteten Jahr mindestens 25 Bildungstage (z.B. für Vorbereitung, Reflexion, Auswertung) enthalten sein müssen.
Siehe auch
Österreichischer Auslandsdienst
Literatur
* Bundesamt für den Zivildienst: [http://www.zivildienst.de/lang_de/nn_151404/Content/de/Downloads/Z__Downloads/ROeff-002AndereDiensteImAusland.html__nnn=true Informationsblatt: Andere Dienste im Ausland nach § 14 b des Zivildienstgesetzes (ZDG)]; Köln, Februar 2007, ([http://www.zivildienst.de/Content/de/Downloads/Z__Downloads/ROeff-002AndereDiensteImAusland,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/ROeff-002AndereDiensteImAusland PDF; 0,3 MB]) (enthält Informationen über Andere Dienste im Ausland sowie eine Liste der in Deutschland ansässigen Träger)
* Fischer, Jörn; Gräf, Oliver: Zivi Weltweit - Internationale Alternativen zum Zivildienst (4. Auflage); Verlag interconnections, Freiburg, 2006, ISBN 3-86040-079-7
Weblinks
• Bundesministerium der Justiz - Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (§ 14b Andere Dienste im Ausland)
• ZiviAusland.de - Informationen rund um den Anderen Dienst im Ausland.

