Anatozismus
Anatozismus (v. griech.: anatokismós = Nehmen von Zinseszins; aus aná = auf + tókos = Zins) ist das Verlangen von Zinseszins in der Form, dass die Zinsen wieder zu dem verzinslichen Kapital geschlagen werden.Wenn beispielsweise 100 Euro mit 10% verzinst werden, also in der ersten Zinsperiode 10 Euro Zinsen anfallen, bedeutet Anatozismus, dass in der zweiten Zinsperiode 10% Zinsen auf 110 Euro - nämlich dem ursprünglichen Kapital und dem ihm zugeschlagenen Zins aus der Vorperiode - verlangt werden, also 11 Euro.
Nach deutschem Recht ist eine im Voraus getroffene Vereinbarung von Zinseszins nichtig, § 248 Abs. 1 BGB. Für Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften gilt jedoch für den Fall des Anatozismus eine Ausnahme. Eine Vereinbarung, dass Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen behandelt werden, ist wirksam (§ 248 Abs. 2 Satz 1 BGB).

