Anamnese (Liturgie)
Anamnese (gr. "Erinnerung") ist das In-Worte-Bringen von Vergangenem.Die christliche Liturgiewissenschaft bezeichnet mit Anamnese das feierliche Gedächtnis des Todes und der Auferstehung Christi innerhalb des eucharistischen Hochgebets, aber auch bei anderen sakramentalen Handlungen. Überliefert ist die Formel der Anamnese bereits in dem ältesten vollständig erhaltenen Eucharistiegebet, der Hippolyt von Rom (gest. um 235) zugeschriebenen Traditio Apostolica. Bereits hier wird das Gedenken an Christi Heilswirken verbunden mit der Darbringung der eucharistischen Elemente durch den Priester.
Die Reformatoren kritisierten, dass dadurch die Wohltat Gottes an uns zu einem Werk des Menschen an Gott verkehrt werde. Die Liturgiereform durch Martin Luther hat die Elemente aus der Anamnese herausgenommen, die nach seiner Meinung Christi Heilswerk schmälern. Überarbeitete Texte der Anamnese habe heute wieder Eingang in die Messliturgie der lutherischen Kirche, besonders durch die Evangelisch-Lutherischen Kirchenagende der Selbständigen_Evangelisch-Lutherischen_Kirche, gefunden.
Orientalische Liturgie
In den orientalischen Liturgien bezeichnet Anamnese das in der Eucharistiefeier auf den Einsetzungsbericht folgende Gebet, das den Gedanken, Tut dies zu meinem Gedächtnis ausdrückt. Eine Besonderheit dabei ist, dass sie sich an Christus wenden.
Die Anamnesegebete lassen sich in drei Phasen einteilen:
# Überleitung vom Einsetzungsbericht
# Aufzählung der Mysterien Christi
# Gebet der Opferdarbringung
Literatur
* M. Hayek: Eucharistique de l´Eglise de Jerusalem, Paris, 1972
* Anton Baumstark: Liturgie comparee. Principes et Methodes pour l´etude historique des liturgies chretiennes revue par Dom B. Botte, Chevetogne, 1953

