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Amtspflicht
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Amtspflicht
Die
Amtspflicht ist eine
Pflicht des Beamten, die durch das Innehaben seines
Amtes begründet wird und bemisst sich daher nach den einschlägigen
Verwaltungsvorschriften.
Eine Amtspflichtverletzung liegt vor, wenn ein
Beamter die ihm einem
Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt. Er hat dann dem Dritten den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen, jedoch nur soweit er
vorsätzlich oder
fahrlässig gehandelt hat ( Abs. 1 BGB). Eine Amtspflichtverletzung liegt typischerweise vor, wenn der Beamte sein
Tremml, Bernd; Karger, Michael:
Der Amtshaftungsprozeß - Amtshaftung, Notarhaftung, Europarecht. Vahlen-Verlag, 2. Auflage, München 2004. ISBN 3-800-63116-4