Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
Amtskleidung
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
Amtskleidung
right|200px|thumb|Amtstrachten_der_Universität_Cambridge
Die
Amtskleidung ist eine vorgeschriebene
Berufskleidung von
Amtsträgern im
Dienst.
Amtskleidungen sind
Uniformen,
Dienstkleidung und
Amtstrachten.
Der Sinn einer Amtskleidung ist das Erkennen des
Berufes oder der beruflichen Funktion nach außen.
Im weiteren Sinne ist die
Robe der an einer
Gerichtsverhandlung teilnehmenden Personen ebenfalls eine Amtskleidung, da sie als Organe der
Rechtspflege auftreten.
Das unberechtigte Tragen einer Amtskleidung in der
Öffentlichkeit stellt in
Deutschland ein
Vergehen dar (§ 132a Abs. 1 Nr. 4
StGB).