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Amtshandlung
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Amtshandlung
Eine
Amtshandlung ist jede Handlung, die ein
Amtsträger ins Ausübung des Dienstes vornimmt. Dies kann ein - Außenwirkung entfaltender -
Hoheitsakt sein, jedoch stellen auch eine bloße interne Anweisung oder ein reiner
Realakt wie beispielsweise eine Dienstfahrt Amtshandlungen dar. Relevant ist der Begriff etwa im
Staatshaftungsrecht.
Im
Kirchenrecht bezeichnet man als Amtshandlungen auch die
Kasualien (etwa
Taufe und
Trauung).
Siehe auch
Handlungsformen der Verwaltung
Maßnahme (Recht)
Störung einer Amtshandlung
Polizeiliches Handeln