Kasualie
Kasualie oder Amtshandlung ist eine kirchliche Zeremonie, Handlung oder Veranstaltung, die von einem Pfarrer für bestimmte Einzelpersonen oder Gruppen durchgeführt wird. Das Wort ist abgeleitet von lat. casus "Fall", d. h. die Kasualie wird "im Einzelfall" bzw. "bei Bedarf" ausgeführt.Es sind dieses im Besonderen: Taufe, Heirat (Hochzeit), Beerdigung (Bestattung), Konfirmation oder Traujubiläen. Kasualien (besonders Konfirmation und Taufe) können auch mit einem normalen Gemeindegottesdienst verknüpft sein.
Für eine Kasualie in einer anderen Gemeinde als der eigenen Ortsgemeinde ist eine Dimissoriale notwendig. Jemand, der oder die Taufpate in einer anderen als der eigenen Kirchengemeinde werden will, braucht einen Patenschein. Für die meisten Kasualien ist je nach Landeskirche die Kirchenmitgliedschaft Voraussetzung (bei einer Trauung müssen meistens beide Trauleute Mitglied der Kirche sein, bei einer Taufe (Kindstaufe) die Eltern des Kindes und mindestens ein Pate usw.).
Sinnverwandt: Kasuistik
Weblinks
[http://www.theology.de/taufe.htm Bedeutung der Taufe, Ablauf der Taufe]
[http://www.theology.de/hochzeit.htm Hochzeit, Trauung, Ehe, evangelische Trauung, reformierte Trauung, katholische Trauung, ökumenische Trauung, Segnung homosexueller Paare, Silberhochzeit etc.]
[http://www.ekd.de/glauben/fragen.html Seite der EKD zum Thema]

