Amtsgericht Minden
Das Amtsgericht Minden ist ein Gericht der ordentlichen_Gerichtsbarkeit mit Sitz in der ostwestfälischen Stadt Minden. Es ist zusammen mit dem Verwaltungsgericht Minden und dem Arbeitsgericht Minden im Gerichtszentrum an der Königswall im westlichen Stadtzentrum untergebracht.Bezirk und Aufgaben
Das Amtsgericht Minden ist für die rund 80.000 Einwohner der kreisfreien Stadt Minden und die 26.000 Einwohner der Stadt Petershagen, die 36.000 Einwohner der Stadt Porta Westfalica und die 16.000 Einwohner der Gemeinde Hille und damit für 158.000 Eonwohner im Kreis Minden-Lübbecke zuständig. Es ist eines von zehn Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Bielefeld.
Die Aufgaben betreffen Straf- und Bussgeldsachen ebenso wie Zivilrechtsstreitigkeiten. Darüberhinaus erledigt das Amtsgericht im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit auftretende Arbeiten. Zentrales Mahngericht ist wie für alle Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk_Hamm und im Oberlandesgerichtsbezirk_Düsseldorf das Amtsgericht Hagen.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Minden übergeordnet ist das Landgericht Bielefeld, das wiederum zum Bezirk des Oberlandesgericht Hamm gehört.
Geschichte
Mit der Verordnung vom 2. Januar 1849 wurde in Minden ein Kreisgericht eingerichtet. Aufgrund königlicher Verordnung wurde 1879 ein Amtgericht mit angeschlossenem Gerichtsgefängnis gegründet. Im Krieg wurde das Gebäude durch zwei Fliegerbomben zerstört, 1953 konnte das wiederaufgebaute Gebäude erneut bezogen werden. 1984 wurde das neu errichtete Gerichtszentrum bezogen.
Siehe auch
Liste deutscher Gerichte
Liste der Amtsgerichte in Deutschland
Weblinks
• Webpräsenz des Amtgerichts Minden

