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Amtsblatt für Berlin
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Amtsblatt für Berlin
Das
Amtsblatt für Berlin wird herausgegeben von der
Senatsverwaltung für Inneres und erscheint freitags. Seit
1996 gibt es dieses
Amtsblatt auch als Online-Ausgabe. Allgemein gesehen enthält es Geseztestexte und Rechtsvorschriften des Landes
Berlin und veröffentlicht Publikationen der Senatsverwaltungen für unter anderem
Justiz und
Finanzen. Im Amtsblatt für Berlin veröffentlichen die einzelnen Senatsverwaltungen Bekanntmachungen zu ihrem jeweiligen Aufgabengebiet. Es wird über Gesetzesentscheidungen informiert und die Inhalte und Auswirkungen bestimmter
Paragrafen erklärt. Des Weiteren geben die
Bezirksämter Berlins Mitteilungen z. B. über die Vergabe von Straßennamen oder über öffentliche Versteigerungen heraus. Eine weitere Rubrik im Amtsblatt beschäftigt sich mit der Ausschreibung von Stellenangeboten. Zu jedem Angebot gibt es kurze Informationen zum Besetzbarkeitsdatum, zum Arbeitsgebiet, zu den Anforderungen, zu den Voraussetzungen und weiteren Kriterien. Durch öffentliche Ausschreibungen können Unternehmen und Institutionen nach Dienstleistungen fragen. Meistens berichten sie kurz und knapp über die Art und den Ort der Leistungen und über den wesentlichen Leistungsumfang. Auf den Seiten der Rubrik "Gerichte" werden Informationen z. B. über
Aufgebote, Nachlasssachen und
Zwangsversteigerungen veröffentlicht. Die letzten Seiten jedes Amtsblattes für Berlin sind für den "Nichtamtlichen Teil" reserviert. Dort kann man beispielsweise geschäftliche Anzeigen finden.