Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis (Deutschland), Strafregisterbescheinigung (Österreich, früher Leumundszeugnis), im Gebrauch der EU criminal record certificate, ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten (Vorstrafen) einer Person.Deutschland
Ab einem Alter von 14 Jahren wird das Führungszeugnis auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt.
Dort werden die jeweiligen Vorstrafen in einem Register geführt. Ob und wie lange Vorstrafen in dem Register gespeichert und Auskünfte darüber erteilt werden, ergibt sich aus den Vorschriften zum Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt (siehe BZRG). Jedoch werden nicht alle Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, vgl. ( (2) BZRG).
Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):
#BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des (2)6 BZRG erfüllt sind.
Zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber genügt ein einfaches (privates) Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird der antragstellenden Person zur Einsicht übersandt, die dann entscheiden kann, ob sie es an ihren zukünftigen Arbeitgeber weitergeben will oder nicht.
Für Bewerbungen bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Behörde) wird auf Antrag der betroffenen Person in der Regel das behördliche Führungszeugnis unmittelbar an die Einstellungsbehörde übersandt ( Abs. 5 Satz 1 BZRG), wobei die Behörde dem Bewerber auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren hat. Alternativ kann gem. § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG das Zeugnis an das dem Wohnort des Bewerbers nächstgelegene Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zuständig.
Seit der Inbetriebnahme des Zentralen_Melderegisters (ZMR) am 1. März 2002 wird die Strafregisterbescheinigung von jeder zuständigen Behörde auf dem Meldeamt der örtlichen Gemeinde unverzüglich ausgestellt (e-Government):
Bundespolizeidirektion (Städte mit Bundespolizeibehörde außer Wien)
Polizeikommissariat (Wien)
Bürgermeister(in)
* Die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland
Für die Ausstellung sind ein Antrag, ein amtlicher Lichtbildausweis und allfällige Urkunden über frühere Namen (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde) erforderlich. Die Ausstellung kostet je nach Behörde 15 bis 30?
Die Strafregisterbescheinigung darf im allgemeinen nicht älter als drei Monate sein.
Die frühere Bezeichnung war Leumundszeugnis oder Sittenzeugnis.
Weblinks
• Häufige Fragen zum Führungszeugnis, Bundeszentralregister-Info, Deutschland)
• Strafregisterbescheinigung, Republik Österreich)
• fuehrungszeugnis-info.de ? Überblick über Führungszeugnis, Vorstrafen und Tilgung im Bundeszentralregister, Deutschland (private Website)

