Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
Amt für Ländliche Räume
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
Amt für ländliche Räume
Ein
Amt für ländliche Räume (ALR) ist eine
untere Landesbehörde des Landes
Schleswig-Holstein.
Die insgesamt drei Ämter für ländliche Räume ?
Husum,
Kiel und
Lübeck ? sind
1998 aus den ehemaligen Ämtern für Land- und Wasserwirtschaft hervorgegangen. Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die
Agrarverwaltung, die
Dorfentwicklung, der
Küstenschutz sowie die
Hafenverwaltung.
Weblinks
•
Schleswig-holsteinische Landesverordnung über die Errichtung von Ämtern für ländliche Räume vom 12. Dezember 1997