Amt Liebenwerda
Das kursächsische Amt Liebenwerda entstand am Anfang des 15. Jahrhunderts aus der alten Pflege Liebenwerda. Die Landesverwaltung des Kurfürstentums Sachsen wurde von Friedrich_dem_Weisen durch den Erlass der kurfürstlichen Hofratsordnung von 1499 geregelt. Die unterste Stufe der Verwaltungsorgane im Kurfürstentum waren die Ämter. Die Ämter bestanden seit dem Mittelalter. Es waren kleinere Bezirke, die auch Vogteien oder Pflegen genannt wurden. Neben den Ämtern gab es geistlichen_Besitz und die Gebiete ritterlicher Grundherren. Mitten zwischen diese hinein waren die Ämter des Kurfürsten wie Inseln eingestreut.
Um die Einkünfte zu sichern und straffer zu organisieren, wurden ab 1506 allmählich Amtserbbücher für die einzelnen Ämter angelegt. In ihnen wurden alle landesherrlichen Besitzungen, Rechte und Einkünfte aufgeschrieben und verschafften dem Kurfürsten und deren Räten einen Überblick über die Ämter. So hatte auch das Amt Liebenwerda bestimmte Rechte, die ihm ein Einkommen sicherten. Genannt sei hier nur das Fiskalische Gehölz und das große Fischernetz, welches gegen eine Gebühr von den heimischen Fischern ausgeliehen werden durfte. Geleitet wurde das Amt ursprünglich von einem dem Ritterstand angehörigen Vogt (Vocatus). Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts bürgerte sich der Titel Amtmann (auch Hauptmann) ein. Neben dem Amtmann findet sich seit dem 15. Jahrhundert im einzelnen Amt noch der Schösser, der für die Wirtschafts- und Finanzverwaltung zuständig war. Nötigenfalls vertrat er den Amtmann, ja mitunter war er der Leiter eines Amtes.
Sitz der Verwaltung des Amtes Liebenwerda war das Schloss in Liebenwerda. 1806 wurde das Amt Bestandteil des Königreich Sachsen. Durch die Verträge des Wiener Kongress entstand 1816 der Landkreis Liebenwerda in der neuen Provinz Sachsen.

