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Amiable compositeur
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Amiable compositeur
Das Agieren als
amiable compositeur gibt in einem Verfahren vor einem
Schiedsgericht dem Schiedsrichter die Möglichkeit, den Streit - ohne Bindung an das
anwendbare_Recht - einzig unter dem Kriterium des
billigen_Ermessens zu entscheiden (vgl. z. B. die ICC-Schiedsgerichtsordnung in Art. 17 Abs. 3 [http://www.iccwbo.org/court/english/arbitration/rules.asp]).
Vgl. auch:
ex aequo et bonoSiehe auch: Billigkeitshaftung,
Equity,
Fairness,
Ius aequum,
Ius strictum,
strenges Recht