Amateurband
Als Amateurbänder bezeichnet man die Frequenzbereiche, die ein Funkamateur im Amateurfunk benutzen darf.Die Bänder werden nach der Wellenlänge der Frequenzen benannt. Die Wellenlänge kann man errechnen, wenn man die Lichtgeschwindigkeit in m/s (299.792.458) durch die Frequenz in Hertz dividiert.
Zum Beispiel: 160-Meter-Band, was für den Bereich von ca. 1800 bis 1900 kHz steht,
oder das 80-Meter-Band von 3500 bis 3800 kHz.
Die ersten Amateurfunkbänder wurden international im Washingtoner Abkommen von 1927 als Teil des Internationalen_Fernmeldevertrages den Funkamateuren zugeteilt.
Heute in Deutschland zugewiesene Frequenzen
Die Amateurfunkverordnung erlaubt Amateurfunkbetrieb auf folgenden Frequenzen:
Zusätzliche Nutzungsbestimmungen (in Auszügen):
Heute in Österreich zugewiesene Frequenzen
Die Funkfrequenzen für alle Geräte sind ein einem sog. Bänderplan festgelegt. Dies trifft auch auf den Amateurfunk zu.
Im Bandplan wird zum einen die Frequenz, die Betriebsart und die erlaubte Watt-Leistung festgeschrieben. Der Bandplan weicht von Land zu Land geringfügig ab.
Die folgenden Frequenzen für den Amateurfunk entsprechen der österreichischen Amateurfunkverordnung (AFV) vom Februar 2004:
Zur Bewilligungs- und Leistungsklasse siehe Amateurfunkzeugnis!

