Alarmposten
thumb|right|Panzergrenadiere_als_AlarmpostenAlarmposten haben die Aufgabe, die eigene Truppe bei Gefahr zu alarmieren. Ist nichts anderes befohlen, verteidigt sich der Alarmposten. In der Regel werden als Alarmposten zwei Soldaten eingesetzt, wobei ein Soldat als Alarmpostenführer eingeteilt wird. Muss der Alarmposten auch Personen- oder Fahrzeugkontrollen vornehmen, oder bei größerer Entfernung zur Truppe oder bei eingeschränkter Sicht (Nacht oder Nebel) werden grundsätzlich Doppelposten als Alarmposten eingesetzt. Zusätzlich zum eigentlichen Auftrag (bei Gefahr alarmieren), können Alarmposten auch Aufgaben als Horchposten, ABC-Alarmposten und Einweiser übernehmen. Alarmposten werden entweder mit einer Nummer (Alarmposten 3), nach einem Geländepunkt (Alarmposten Scheune) oder mit einem Decknamen (Tontaube 1) bezeichnet.
Jede Truppe hat sich jederzeit und an jedem Ort selbst zu sichern, wofür in den meisten Fällen je Gruppe (durchschnittlich 10 Mann) ein Alarmposten eingeteilt wird.
Die Soldaten eines Alarmpostens erhalten einen besonderen Befehl (Befehl an den Alarmposten), der ihre Aufgaben und alles was sie zu seiner Ausführung wissen müssen klar festlegt. Insbesondere müssen sie ihren Beobachtungsbereich und die Stellungen der eigenen und benachbarten Truppen kennen. Sie müssen wissen, ob sich eigene Truppen vor ihnen aufhalten, wie und bei welchen Vorkommnissen sie alarmieren sollen und wie sie sich nach Alarmierung verhalten sollen (ausweichen, Kampf aufnehmen - ab welcher Linie). Im Befehl an den Alarmposten ist auch festgelegt, wann die Soldaten abgelöst werden. Der Ablösung und allen Vorgesetzten teilen die Soldaten des Alarmpostens unaufgefordert alle Wahrnehmungen seit Beginn der Auftragserteilung mit.Zur Erfüllung ihres Auftrags erhalten sie gewöhnlich zusätzliche Ausrüstung. Dafür kommen neben Fernglas (Doppelfernrohr), Signalpistole und zusätzlichen Waffen (MG, Handgranaten, Granatpistole, Panzerabwehrhandwaffe) auch Funkgeräte oder Nachtsichtgeräte in Frage.
Literatur
* ZDv 3/11 Gefechtsdienst aller Truppen (zu Lande)

