Aktivbürger
Aktivbürger ist ein Begriff aus dem Staatsrecht, der auch in der allgemeinen_Staatslehre Verwendung findet. Aktivbürger ist jeder Angehörige des Staatsvolks, der in parlamentarisch-demokratischen Staaten berechtigt ist, durch Stimmabgabe bei Wahlen und/oder Abstimmungen an der Äußerung des Volkswillens mitzuwirken.In Deutschland ist Aktivbürger auf Bundesebene, wer das aktive_Wahlrecht_für_die_Wahlen_zum_Deutschen_Bundestag besitzt. Die Gesamtheit der Aktivbürger, die Aktivbürgerschaft, ist ein Verfassungsorgan, weil das deutsche Staatsvolk gemäß Art. 20 Abs. 2 S. 1, 2 GG in Wahlen und Abstimmungen Staatsgewalt ausübt (Grundsatz der Volkssouveränität).
Trotz ihrer Eigenschaft als Verfassungsorgan ist die Aktivbürgerschaft mangels eigener Handlungsorganisation im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht parteifähig; auch der einzelne Aktivbürger kann Rechte des Staatsvolks nicht im Wege der Prozessstandschaft geltend machen
Weblinks
• BVerfGE 13, 54 - Neugliederung Hessen (dort Rdz. 85 -88).

