Aktenzeichen
Ein Aktenzeichen (Abk. Az.), in Österreich auch Geschäftszahl genannt, ist das systematische Kennzeichen von Akten im Rahmen einer Registratur, einer Reponie oder eines Archivs.Mit Aktenzeichen werden Aktenvorgänge bei Behörden, aber auch in der Privatwirtschaft gekennzeichnet. Der Zweck ist eine nachvollziehbare und transparente Aktenablage und Zuordnung des Schriftverkehrs. Im behördlichen Bereich wird die Verwendung von Aktenzeichen in Aktenplänen vorgeschrieben. Die Aktenzeichen lassen zumeist den Bearbeiter (bzw. die Dienststelle), die Verfahrensart und das Jahr, in dem die Akte angelegt wurde, erkennen.
Allgemeines
Das gerichtliche Registerzeichen, meistens Aktenzeichen genannt, findet seinen Ursprung in der Preußischen Aktenordnung vom 28.11.1934. Diese wird heute auf der Landesebene durch die einzelnen Aktenordnungen der Bundesländer fortgeführt. Aus dem von den Gerichten kalenderjährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplan ergibt sich aus dem Registerzeichen der für einen Rechtsstreit zuständige Richter. Dieser ist der gesetzliche Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
Im amtsgerichtlichen Verfahren ergibt sich zum Beispiel aus dem Aktenzeichen 12 C 580/06, dass nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes, den jedermann einsehen darf, ein bestimmter Richter der Abteilung 12 für allgemeine Zivilsachen (= C) in der Reihenfolge der laufenden Nummer 580 des Kalenderjahres 2006 zuständig ist und dass die Klage im Jahr 2006 bei Gericht eingegangen ist.
Ungenauigkeiten und mögliche Verletzungen des vorgenannten Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG können sich ergeben, wenn Klageeingänge zum Jahresende, zum Beispiel am 22. Dezember 2006, in das nachfolgende Kalenderjahr übertragen werden und dort etwa das Aktenzeichen 12 C 13/07 erhalten. Die zweistellige Jahreszahl 07 würde bedeuten, dass die Klage, die am 22. Dezember 2006 einging, erst nachträglich im Kalenderjahr 2007 bei Gericht eingegangen sei.
Ebenso ungenau ist die Übertragung der Akte 14 C 437/04 aus einem seit 2004 rechtshängigen Rechtsstreit in ein nachfolgendes Kalenderjahr, zum Beispiel in 2007 unter dem Registerzeichen 12 (14) C 27/07. Dadurch entsteht für die Öffentlichkeit und die Statistik der Eindruck, dass die Klage erst 2007 eingereicht worden sei und Rückstände aufgearbeitet wurden, andererseits ein zusätzlicher Arbeitsschub für das Kalenderjahr 2007 bevorsteht.
Die Aktenordnung mit der Regelung der Registerzeichen unterstützt die Arbeitsteilung unter den Richtern und für den Rechtsuchenden den verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
Aktenzeichen der deutschen Justiz
Das Geschäftszeichen (Gz.), auch Registerzeichen genannt, ist im strengen Wortsinn dabei nur der Teil des Aktenzeichens, der auf ein bestimmtes Aktenregister verweist. Bei den für Rechtsmittel zuständigen Gerichten etwa werden spezielle Berufungs- oder Revisionsregister geführt, in denen ausschließlich Berufungen respektive Revisionen verzeichnet werden. Legt nun eine der Parteien beispielsweise Berufung ein, so wird bei der Geschäftsstelle des Gerichts für dieses Verfahren ein eindeutiges Aktenzeichen vergeben, aus dem aufgrund des Registerzeichens wiederum hervorgeht, dass die Akte im Berufungsregister zu suchen ist.
Beispiel:
*LG Musterstadt 34 O 13/04 als typisches Aktenzeichen eines ordentlichen_Gerichts.
**Landgericht Musterstadt - 34. Kammer - Register für Allgemeine Zivilsachen 1. Instanz - 13. Vorgang des Jahres 2004. Zum besseren Verständnis wird beim Diktat oder Telefonat der Schrägstrich zwischen fortlaufender Nummer (13) und Jahr (04) ausdrücklich erwähnt, zum Beispiel: "Dreizehn Strich Null Vier" oder "Dreizehn aus Null Vier".
**Hierbei ist "O" das sog. Registerzeichen.
*VIII ZR 350/03 vom 22. September 2004 - Entscheidung des Bundesgerichtshofes des
** VIII-Zivilsenates (siehe Gerichtsorganisation_des_Bundesgerichtshofes)
** ZR = Revisionen in Zivilsachen
** Aktenzeichen: 350/03, wobei sich (03) auf das Einbringungsjahr bei der 1.Instanz bezieht und (350) eine fortlaufende Nummer ist.
** Das Datum bezieht sich, sofern angegeben, auf den Zeitpunkt der Publikation.
*1 StR 287/05 vom 7. Dezember 2005 - Entscheidung des Bundesgerichtshofes des
** 1. Strafsenats (siehe Gerichtsorganisation_des_Bundesgerichtshofes)
** StR = Revisionen in Strafsachen
** Aktenzeichen: 287/05, wobei sich (05) auf das Einbringungsjahr bei der 1.Instanz bezieht und (287) eine fortlaufende Nummer ist.
** Das Datum bezieht sich, sofern angegeben, auf den Zeitpunkt der Publikation.
Andere Aktenzeichen sind weniger offensichtlich interpretierbar, z.B. "20/1 - 1/21 - 1044" lässt sich nur interpretieren durch einen Blick in den dazugehörigen Aktenplan.
Von Aktenzeichen zu unterscheiden sind Aktenkennzeichnungen, wie z. B. bei Verschlusssachen (Kennzeichnungen "NfD", "Geheim", "streng geheim").
Beispiele für Registerzeichen
Verwendete Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts
Die fortlaufenden Buchstaben der dritten Stelle richten sich dabei nach der Reihenfolge der Aufführung in § 13 BVerfGG. Lediglich spätere Einfügungen (z.B. Verfassungsbeschwerde: § 13 Nr. 8a) weichen von diesem System ab.
{| style="border-collapse:collapse;" border="1" cellpadding="2" cellspacing="1" bgcolor="#ddeeff"
! bgcolor="#ddeeff" colspan="2" | Verwendete Aktenzeichen des Aktenzeichen XY ? ungelöst ist eine Fernsehsendung, die sich mit ungelösten Kriminalfällen befasst. Solche Aktenzeichen gibt es in der Realität jedoch nicht.
Literatur
Eine Übersicht über die Registerzeichen des BVerfG ist auch abgedruckt in:
* Dieter C. Umbach, Thomas Clemens und Franz-Wilhelm Dollinger (Hrsg.): Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Mitarbeiterkommentar und Handbuch, 2. Aufl., Heidelberg 2005, S. 1384. ISBN 3-8114-3109-9
Weblinks
* http://www.rechtsgelehrter.de/wissen/registerzeichen.php4

