Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt
Ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt ist österreichische Bezeichnung für Maßnahmen als einer Form hoheitlichen Handelns. Sicherheitsbehörden schreiten dabei zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit ein, ohne dass zuvor ein weiterer Rechtsakt, etwa ein Bescheid erlassen wird. Es handelt sich um die einfachste Form hoheitlichen Handelns, da formale Kriterien in den Hintergrund treten um das öffentliche Interesse an Sicherheit und Strafverfolgung nicht zu gefährden. Entsprechende Akte sind etwa die Personenkontrolle, Strafen für zu schnelles Fahren oder die Festnahme. Die Nachvollziehbarkeit muss auch bei einem Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt gewahrt bleiben.Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen werden vor allem durch das Sicherheitspolizeigesetz und eine Richtlinienverordnung geschaffen.
Aus der Richtlinienverordnung des Bundesministeriums_für_Inneres:

