Akademisches Gymnasium
}}}}}Als Akademisches Gymnasium (lateinisch: gymnasium academicum) wird ein Typ der höheren Schule bezeichnet, der in der frühen Neuzeit in Mitteleuropa aufkam und zwischen dem Gymnasium und der Universität steht.
Funktion
Akademische Gymnasien gab es vor allem in den protestantischen Territorien des Reiches und angrenzender Gebiete. Sie entsprachen in der Organisation und im Lehrangebot weitgehend einer Universität, besaßen aber nicht deren Privilegien, insbesondere das Promotionsrecht (beispielsweise die ?Hohe Schule? in Herborn). Ein Gymnasium, das in den höheren Klassen den Stoff der Artistenfakultät behandelte, aber keine höheren Fakultäten (Theologie, Jura, Medizin) aufwies, wurde oft als gymnasium illustre bezeichnet.
Akademische Gymnasien wurden teilweise auch als Vorbereitung zur Gründung von Universitäten eingerichtet, wie zum Beispiel der 1559 gegründete Vorläufer des heutigen Landfermann-Gymnasiums in Duisburg, der 1654/5 zur Gründung der alten_Universität_Duisburg führte.
In den katholischen Territorien wiesen Jesuitenkollegien und -universitäten vergleichbare Züge auf. Dort wurde als ?Akademisches Gymnasium? im engeren Sinne ein mit einer Universität verbundenes Gymnasium bezeichnet (so in Österreich oder in Köln).
Solche Akademische Gymnasien wurden in Wien (gegründet 1552 von den Jesuiten), in Linz (gegründet 1542), Innsbruck (gegründet 1562), Graz (gegründet 1573) und Salzburg (gegründet 1617) errichtet. Heutige Nachfolgeeinrichtungen (etwa das Akademische_Gymnasium_in_Wien und weiteren Städten) tragen die Bezeichnung ?Akademisches Gymnasium? als Ehrentitel.
Siehe auch
Liste der ältesten Schulen im deutschsprachigen Raum
Literatur
* Walter Rüegg (Hrsg.): Geschichte der Universität in Europa. Band 2. Von der Reformation zur Französischen Revolution (1500?1800). Beck, München 1996, ISBN 3-406-36953-7 (besonders S. 72?74)
Weblinks
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