Agenturen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Die Agenturen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen sind Einrichtungen der Europäischen_Union und mit Aufgaben im Rahmen der dritten_Säule_der_EU, der polizeilichen_und_justizielle_Zusammenarbeit_in_Strafsachen betraut. Sie sind damit ein Teilbereich der Agenturen der Europäischen Union. Die Agenturen sind Körperschaften des europäischen öffentlichen Rechts und mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet.Die Agenturen sollen die Mitgliedstaaten und ihre Bürger unterstützten. Ihre Standorte sind über die EU verteilt und erfüllen so den Wunsch nach einer größeren Standortdiversifizierung.
Agenturen
• Polizeiakademie] (CEPOL)
• Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit] (Eurojust)
• Polizeiamt] (Europol)
Weblinks
• Einrichtungen der EU: Agenturen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

