Agenturen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Die Agenturen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sind Einrichtungen der Europäischen_Union und mit Aufgaben im Rahmen der zweiten_Säule_der_EU, der Gemeinsamen_Außen-_und_Sicherheitspolitik betraut. Sie sind damit ein Teilbereich der Agenturen der Europäischen Union. Die Agenturen sind Körperschaften des europäischen öffentlichen Rechts und mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet.Die Agenturen sollen die Mitgliedstaaten und ihre Bürger unterstützten. Ihre Standorte sind über die EU verteilt und erfüllen so den Wunsch nach einer größeren Standortdiversifizierung.
Agenturen
• Verteidigungsagentur] (EDA)
• der Europäischen Union für Sicherheitsstudien] (ISS)
• der Europäischen Union] (EUSC)
Weblinks
• Einrichtungen der EU: Agenturen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

