Agenturen der Europäischen Union
Die Agenturen der Europäischen Union sind Einrichtungen der Europäischen_Union mit meist eigener Rechtspersönlichkeit, die die Mitgliedstaaten und deren Bürger unterstützen sollen. Ihre Standorte sind über die EU verteilt und erfüllen so den Wunsch nach einer größeren Standortdiversifizierung. Im Gegensatz zu den Institutionen der Gemeinschaft werden sie nicht durch die Gründungsverträge (Primärrecht), sondern durch Rechtsakte der Institutionen (Sekundärrecht) gegründet.Arten von Agenturen
Es gibt vier Arten von Agenturen:
*Gemeinschaftsagenturen
*Agenturen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
*Agenturen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
*Exekutivagenturen.
Gemeinschaftsagenturen
Gemeinschaftsagenturen sind mit Aufgaben im Rahmen der ersten Säule_der_EU, den Europäischen_Gemeinschaften, betraut. Sie sind Körperschaften des (europäischen) öffentlichen Rechts und verfügen über eigene Rechtspersönlichkeit.
Agenturen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Die Agenturen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sind mit Aufgaben im Rahmen der zweiten Säule der EU, der Gemeinsamen_Außen-_und_Sicherheitspolitik, betraut.
Agenturen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Die Agenturen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen sind mit Aufgaben im Rahmen der dritten Säule der EU, der Polizeilichen_und_justiziellen_Zusammenarbeit_in_Strafsachen, betraut. Insbesondere sollen sie dazu beitragen, die organisierte Kriminalität in der EU zu bekämpfen.
Exekutivagenturen
Die Exekutivagenturen werden mit der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt. Sie werden nicht auf Dauer, sondern für einen begrenzten Zeitraum eingerichtet. Im Unterschied zu den anderen Agenturen müssen sie am Sitz der Europäischen_Kommission, also in Brüssel oder Luxemburg, angesiedelt sein.
Weblinks
• Agenturen der Europäischen Union

