Agendenstreit
Unter Agendenstreit ist der Konflikt zwischen Pfarrern und König Friedrich Wilhelm III von Preußen über seine für alle evangelischen Kirchen in Preußen verbindliche Agende zu verstehen.Vorgeschichte
König Friedrich_Wilhelm_III. beabsichtigte mit der von ihm erarbeiteten Agende eine Konsensusunion. Jedoch waren die dogmatischen Voraussetzungen zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche und der reformierten Kirche nicht gegeben. Sein Ziel war es, eine einheitliche Landeskirche mit gleicher Liturgie zu schaffen. Er selber verfasste eine neue Agende, die in allen Kirchen seines Landes in Geltung sein sollte. Faktisch sollte also über die bloße Verwaltungsunion, eine gemeinsame Kirchenleitung für die lutherische und reformierte Kirche, hinausgegangen werden. Hierbei kam dem kirchlich sehr interessierten Monarchen zugute, dass Gemeinden und Pfarrer in Folge von Pietismus und Aufklärung sich kaum noch bewusst waren, ob sie nun lutherisch oder reformiert waren. Das Lebensgefühl war allgemein evangelisch, nicht spezifisch lutherisch oder reformiert. Im Jahr 1817, zum 300. Jahrestag der Reformation erfolgte seitens des Königs ein Aufruf zu gemeinsamen Abendmahlsfeiern. Jedoch waren weder die kirchenrechtlichen noch die dogmatischen Probleme im Vorfeld geklärt. Letztendlich blieb der Aufruf folgenlos, da Lutheraner und Reformierte kaum in direkter Nachbarschaft lebten.
Der Agendenstreit 1822-1834
Mit seiner Agende und seinem Versuch, diese als das Evangelische Gottesdienstbuch durchzusetzen, berührte Friedrich Wilhelm III. einen umstrittenen Punkt der Kirchenverfassung: Wem steht in der evangelischen Kirche das ius liturgicum (Recht zum Erlassen von Gottesdienstordnungen) zu? Einige Kirchengemeinden Preußens meinten, dass jede Ortsgemeinde selbst über die Agende befinden könne. Der König hingegen beharrte auf seinem landesherrlichen_Kirchenregiment. Zahlreiche Kirchengemeinden widersetzten sich 1822 den Vorgaben des Königs. Durch einen Kompromiss wurde der Streit 1829 entschärft. Die einzelnen Landesteile akzeptierten zwar die Berliner Agende. Jedoch durfte ein landestypischer Anhang mit liturgischen Besonderheiten und Traditionen abgedruckt und verwandt werden. Die Kultusunion war gescheitert. 1834 erklärte König Friedrich Wilhelm III., dass kein Kausalzusammenhang zwischen Union und Agende bestünde. Der Beitritt zur Union sei freiwillig und bedeute keine Aufhebung der bisher geltenden konfessionellen Bekenntnisse.
Landesweite Folgen des Agendenstreites
Der Agendenstreit hatte zur Folge, dass der lutherische Konfessionalismus in Preußen erstarkte. Überzeugte Lutheraner traten der Union nicht bei. In Schlesien, besonders in Breslau, kam es zur stärksten Ablehnung. Durch Bittschriften an den König baten diese Lutheraner um den Erhalt des lutherischen Gottesdienstes, die Selbständigkeit der Kirche auf der Grundlage einer lutherischen Verfassung und die Eigenständigkeit der lutherischen Kirche in Lehre und Leben. Initiator war der Theologieprofessor und Pfarrer an der Evangelisch-Lutherischen Elisabeth-Kirche zu Breslau, Johann Gottfried Scheibel. Solche Opposition duldete der König nicht. Scheibel wurde suspendiert und des Landes verwiesen. Jedoch bildeten sich in Schlesien wie auch in anderen Landesteilen lutherische Gemeinden außerhalb der Union. Den Verfolgungsmaßnahmen mit Vertreibung, Enteignung und Inhaftierung aus religiösen Gründen sowie Wegnahme von Kirchgebäuden unter Einsatz von Militär versuchten sich zahlreiche Lutheraner in der Zeit von 1834 bis 1839 durch Emigration nach Australien und in die USA zu entziehen. Sie gründeten die Evangelisch-Lutherische Missouri-Synode, die heute 2,6 Millionen getaufte Glieder umfasst. Die Verfolgung der Altlutheraner endete 1840 unter König Friedrich Wilhelm IV. 1841 konnte sich die Evangelisch-Lutherische (Altlutherische) Kirche in Preußen unter Federführung von Philipp Eduard Huschke auch kirchenrechtlich organisieren. Rechtsnachfolgerin der Evangelisch-Lutherischen (Altlutherischen Kirche) ist die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche.
Folgen des Agendenstreites am Beispiel Hönigern
Die Evangelisch-Lutherische Gemeinde von Hönigern (Schlesien) weigerte sich mit ihrem Pfarrer Kellner, die neue Agende einzuführen, und ließ sich auch nicht durch Drängen des zuständigen Superintendenten Kelch dazu bewegen. Hierauf wurde Pfarrer Kellner vom Superintendenten suspendiert; aber Pfarrer Kellner erkannte die Suspendierung durch den Superintendenten nicht an. Der Landrat verlangte die Herausgabe des Kirchenschlüssels. Die Kirchengemeinde weigerte sich. Nach vergeblichen Versuchen seitens der neuen unierten Landeskirche, sich des Kirchgebäudes zu bemächtigen, rückte am 23. Dezember 1834 preußisches Militär an: 400 Mann Infanterie, 50 Kürassiere und 50 Husaren. 200 Gemeindeglieder versammelten sich um die Kirche. Nach zweimaligen Warnungen verschaffte sich das preußische Militär durch Kolbenstöße und Hiebe gewaltsam Zutritt zur Kirche. Nach uniertem Ritus fand ein Gottesdienst mit den unierten Geistlichen Konsistorialrat Hahn, Superintendent Kelch und Pfarrer Busch statt, der die unierte Agende überreicht bekam.
Verweise
Agende
Altlutheraner
Johann Gottfried Scheibel
Quellenbuch und Dokumentensammlung
* Manfred Roensch, Werner Klän: Quellen zur Entstehung und Entwicklung selbständiger evangelisch-lutherischer Kirchen in Deutschland. Frankfurt/Main 1987
Hermann Sasse: Das Jahrhundert der preußischen Kirche. Zur Erinnerung an das Weihnachtsfest 1834 in Hönigern, in: In Statu Conessionis Bd. II, S. 184-193, Hermannsburg 1976

