Altersdiskriminierung
Der Ausdruck Altersdiskriminierung bezeichnet die soziale und ökonomische Benachteiligung von Personen aufgrund ihres Lebensalters. Die Betroffenen werden daran gehindert, in angemessener Weise am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.In der europäischen Charta der Menschenrechte ist das Verbot von Altersdiskriminierung enthalten.
Das Grundgesetz Deutschlands kennt kein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen des Alters. Jedoch wird im allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3, Absatz 1, generell die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz als Grundrecht festgeschrieben.
Trotzdem wird das Lebensalter in Deutschland nicht als biologische, sondern als soziale Eigenschaft betrachtet, die über die Zuteilung von Chancen entscheidet. Das gilt für den Arbeitsmarkt, der Altersgrenzen von der Stellenausschreibung bis zur Weiterbildung, Beförderung und Entlassung etabliert hat. Das gilt ebenso für die Möglichkeit der Bürger, Waren und Dienstleistungen kaufen zu können. So wird das Alter beim Abschluss und der Prämienhöhe von Lebens-, Kranken- und Reiserücktrittsversicherungen eine wesentliche Rolle. Das Alter ist wichtiger Faktor bei der Vergabe von Krediten oder Hypotheken durch Geldinstitute.
Augenfällig ist die Tendenz der gesetzlichen Krankenversicherung - zumindest in Großbritannien, Altersgrenzen für bestimmte Behandlungen festzulegen, und dadurch bestimmte Altersgruppen von Behandlungen auszuschließen.
Auch in Pflege- und Altenheimen zeigt sich Altersdiskriminierung. Laut Bericht des Sozialverbands_Deutschland, sterben in den Altenheimen in Deutschland mindestens 10.000 Menschen im Jahr vorzeitig aufgrund von Vernachlässigung und Mangelversorgung (teilweise an Unterernährung). (s. Süddeutsche Zeitung, 28. August 2004, Seite 6, "Versorgungsnotstand in Altenheimen")
Inzwischen verlangt die EG-Richtlinie 2000/78/EG (sogenannte Rahmenrichtlinie) von den Mitgliedsstaaten die Umsetzung unter anderem des Verbots der Altersdiskriminierung. Diese musste spätestens bis zum 2. Dezember 2006 in deutsches Recht umgesetzt werden. Am 18. August 2006 trat deswegen das Allgemeine_Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, welches die Benachteiligung wegen Alters zu bekämpfen sucht.
Siehe auch: Europäische Menschenrechtskonvention
Ausgrenzung der Alten aus dem gesellschaftlichen Leben
Insbesondere wird die Furcht vor Altersdiskriminierung gespeist von der mit Plänen des Renten- und Sozialabbaus einhergehenden generellen Tendenz zur Privatisierung der persönlichen Lebensrisiken unter dem Aspekt einer ökonomischen Rationalität, der sich die Gesellschaft anzupassen hat. Statt dem Prinzip der Rücksichtnahme und der Solidarität gilt das Leistungsprinzip, das im Kern ein Selektionsprinzip ist. Die mit dem Alter verbundene verminderte Reaktionsfähigkeit und das höhere Krankheitsrisiko werden als Mangel und erhöhter Kostenfaktor betrachtet, für das der Betroffene zu zahlen hat, wenn er nicht ausgeschlossen bleiben will. Statt das Gemeinschaftsleben den Erfordernissen des Alters anzupassen, werden ältere Mitbürger ausgegrenzt und entmündigt. Nicht der Straßenverkehr stellt sich im Fahrverhalten auf die Älteren ein, sondern diese sollen den Führerschein abgeben. Nicht das Arbeitsleben wird altersgerecht umgestaltet, sondern Alte gelten auf dem Arbeitsmarkt als unvermittelbar. Sogar die Herstellung altersgerechter Produkte, etwa benutzerfreundlicher Tastaturen für Handys und andere elektronische Geräte, um sie für ältere Benutzer mit alterstypischer Sehschwäche handhabbar zu machen, wird zur Zeit von der Industrie noch weitgehend verweigert.
Ageism
In den angelsächsischen Ländern werden Vorurteile gegen eine Person aufgrund ihres Alters seit den 60er Jahren als ageism diskutiert. Geprägt wurde dieser Ausdruck 1968 durch den Gerontologen Robert Butler. Wenn diese Vorurteile (bias) zur Diskriminierung einer Person führen, spricht man von age discrimination.
Hauptformen
Prinzipiell kann sich die Diskriminierung aufgrund des Alters gegen jede Altersgruppe richten, aber gewöhnlich richtet sie sich hauptsächlich gegen zwei Gruppen:
• Jugendliche]]' target='blank'>
*Alte Menschen
Beispiele
Ageism
Ein Beispiel von ageism wäre die Vorstellung alle Teenager mögen Rockmusik, seien unreif und widerspenstig, benutzen Slang und eine aggressive Sprache und alle alten Menschen wären senil, schwach, langsam und abhängig.
Age discrimination
Die Diskriminierung von Berufstätigen aufgrund ihres Alters kommt in allen Branchen vor, ist aber in der Unterhaltungsindustrie und in der Computerindustrie besonders ausgeprägt. Viele ältere Schauspieler, Musiker, Drehbuchschreiber, Programmierer und Elektroingenieure haben sich darüber beklagt, dass sie trotz hervorragender Qualifikationen keine Arbeit finden können. Als 'älter' gelten in diesem Zusammenhang schon 40-Jährige.
In der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen 41% der Betriebe keine Mitarbeiter, die älter als 41 Jahre sind. Die Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer (55 bis 64 Jahre) beträgt lediglich 41,2% (nach dem 5. Graue_Panther
*•_
•_
*•_
*•_
Frankreich:
*_Les_petits_Freres
*Schweiz
*
Gewerkschaften
In den USA haben zahlreiche Gewerkschaften den Kampf gegen Altersdiskriminierung aufgenommen. Ein prominentes Beispiel ist die Writers Guild of America West, eine Vereinigung von Drehbuchautoren, die seit 2002 in umfangreichen juristischen Auseinandersetzungen mit der Unterhaltungsindustrie steht, um die Diskriminierung von Drehbuchautoren aufgrund ihres Alters zu beenden.
Gesetze
In den USA verbietet der Age Discrimination in Employment Act of 1967 (Pub. L. 90-202) Diskriminierung aufgrund des Alters.
Menschenrechte bezeichnen ein politisches und juristisches Konzept, nach dem allen Menschen universelle Rechte zustehen. Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten der Erde prinzipiell anerkannt. Im Rahmen der Diskussion der konkreten Umsetzung von Menschenrechten wird die Bundesrepublik 2006 von AutorInnen des Deutsches Institut für Menschenrechte in Bezug auf die Benachteiligung einzelner Bevölkerungsgruppen kritisiert. Die Behandlung in Pflegeheimen oder die Armut von Kindern seien menschenrechtswidrig.
Altersdiskriminierung und andere Formen von Diskriminierung
Altersdiskriminierung trifft nicht alle alte Menschen im gleichen Maße. Reiche und/oder mächtige Männer gelten auch im Alter noch als attraktiv, arme Alte, meist Frauen, haben kaum noch Chancen, etwas gegen ihre Armut zu tun.
Der Spiegel kennt seit kurzem einen neuen Ausdruck dafür: Gerontophobie.Gerontophobie, Der Spiegel z. B. im Artikel über alternde [http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,478444,00.html Biker] vom 16.4.07
Alter im Kulturvergleich
Die Diskriminierung aufgrund des Alters wird häufig als eine Besonderheit westlicher kapitalistischer Gesellschaften beschrieben. Hier zählt nur, wer seine Arbeitskraft noch verkaufen kann oder wenigstens als Konsument etwas zu bieten hat. Die Vorstellung, dass ältere Menschen wertvolle Erfahrungen und Einsichten zu vermitteln hätten, ist weitgehend verschwunden.
'Traditionelle' afrikanische Gesellschaften kennen dagegen einen hohen Status alter Menschen. Auch in neueren afrikanischen Romanen (z.B. Gottes Holzstücke von Ousmane Sembène) ist der Austausch zwischen den Generationen häufig ein zentrales Thema.
Siehe auch
• Gerontologie
href='/studieninhalte/onlinelexikon/ju/Jugendwahn/'>Jugendwahn - Altersbild] ([[Soziologie)
• Mangold-Entscheidung
*Selbstverteidigung
href='/studieninhalte/onlinelexikon/se/Seniorenrat/'>Seniorenrat
*Büro_gegen_Altersdiskriminierung_e.V.
•_
•_
•_
•_
Literatur
* Sharon R. Curtin, Nobody ever died of old age, dt. Niemand stirbt am Alter, München : Trikont-Verlag, 1976.
* Antje Fenske: Das Verbot der Altersdiskriminierung im US-amerikanischen Arbeitsrecht. (Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft; MBR 118) 436 Seiten, Duncker & Humblot GmbH. 1998. ISBN 3428092538
* Oliver Hahn: Auswirkungen der europäischen Regelungen zur Altersdiskriminierung im deutschen Arbeitsrecht. Mit rechtsvergleichenden Hinweisen zum U.S.-amerikanischen Recht. 2006. Seiten 196. ISBN 3832918264 . NOMOS Verlagsgesellschaft.
* Astrid Nourney: Zu alt? Abgelehnt! Berichte aus Deutschland über das Älterwerden, 220 S., Viola Falkenberg Verlag, 2006, ISBN 3-937822-53-4.
*JU-Chef Philipp Mißfelder droht mit Jugendprotesten. 21. März 2006 NETZEITUNG.
* Elisabeth Niejahr: Kein Bankkredit für Rentner. In: DIE ZEIT Nr. 2 vom 2. 1. 03.
* Markus Sprenger: Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG (Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft, Bd. 229), 441 + XXVIII Seiten, Hartung-Gorre Verlag. 2006. ISBN 3-86628-103-X mit ausführlichem Literatur- und Rechtsprechungsverzeichnis.
;Quellen:
Weblinks
• Büro gegen Altersdiskriminierung e.V.
• 373.1887.1/_/_.html"Gleiche' target='blank'>Rechte und Chancen für alle Lebensalter", Themenschwerpunkt im Forum Seniorenarbeit 1 / 2007
• Kuratorium Deutsche Altershilfe
KinderRÄchTsZÄnker
• Das Neue Altersbild. Illustrationen und Interpretationen zur Inszenierung wissenschaftlicher Aufgeklärtheit in vorurteilsumnachteter Gesellschaft - Kritik der Selbstinszenierung der [[Gerontologie
• Ageism: Stereotyping and Prejudice Against Older Persons Edited scholarly volume of the latest research and theory on Ageism.
• An in-depth look at ageism by Linda M. Woolfe, Ph.D., of Webster University
• Everyone deserves to be given a chance An essay against ageism towards teenagers, written by a Canadian adolescent.* zur Menschenrechtsdiskussion folgende Weblinks:
* Valentin Aichele, Jakob Schneider: Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2006, 62 Seiten. ISBN 3-937714-20-0 ([http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=144 Die Studie zum Download])
*Deutsches Institut für Menschenrechte: Die Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen stärken: Dokumentation eines Fachgesprächs über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland. 49 Seiten. Konzeption und Redaktion: Claudia Lohrenscheit. ISBN 3-937714-17-0 . Download s.o.

