Amtsgericht Münster
Das Amtsgericht Münster mit Sitz in der westfälischen Stadt Münster ist ein Gericht der ordentlichen_Gerichtsbarkeit und eines von 15 Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts_Münster.
Gerichtsbezirk und Aufgabenbereiche
Sitz des Gerichts ist Münster. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts umfasst die kreisfreie Stadt Münster und ist somit zuständig für rund 271.000 Einwohner. Seine Aufgaben umfassen die Verfahren im Zivil- und Strafrecht für das Gebiet der Stadt Münster. Daneben ist es für die Insolvenzverfahren im gesamten Gerichtsbezirk des Landgerichts Münster zuständig.
Das Amtsgericht Münster ist nicht zuständig für Mahnverfahren und Patentrechtsstreitigkeiten. Für erstere ist das Zentrale_Mahngericht am Amtsgericht Hagen, für letztere das Amtsgericht Essen zuständig.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Münster ist unmittelbar das Landgericht Münster übergeordnet und diesem wiederum das Oberlandesgericht Hamm.
Gebäude
Das in den Jahren von 1875 bis 1879 erbaute Gebäude des Amtsgerichts Münster befindet sich südlich des Hindenburgplatzes. Dieses dreistöckige Gebäude wurde durch alliierte Bombentreffer am 25. März 1945 schwer getroffen und brannte bis auf die Grundmauern nieder. Nach Ende des Zweiten_Weltkrieges wurde es rekonstruierend wiederaufgebaut und die noch bestehenden Teile dabei mit einbezogen. Insbesondere die Fassade wurde weitestgehend nach dem Vorbild italienischer Gotik rekonstruiert. Der Wiederaufbau dauerte bis zum Oktober 1951. Seit dem Jahre 1984 steht es unter Denkmalschutz.
Neben diesem Hauptgebäude besitzt das Amtsgericht Räumlichkeiten im kompletten Erdgeschoss, in der kompletten ersten Etage sowie in einem Teil der zweiten Etage im Gebäude der Staatsanwaltschaft Münster direkt westlich gelegen sowie im Zwischentrakt zwischen Landgericht und Amtsgericht.
Geschichte
Die Ursprünge des Amtsgerichts Münster gehen auf das Jahr 1815 zurück, als Münster nach der Befreiung der Herrschaft Napoléons unter die Herrschaft Preußens kam. Es kam zur Gründung das Land- und Stadtgerichts Münster, das für die Stadt und den Landkreis zuständig war. Der ursprüngliche Sitz des Gerichts war am Domplatz an der Stelle des heutigen Westfälischen_Landesmuseums_für_Kunst_und_Kulturgeschichte.
Im Jahre 1849 wurde es in ein Kreisgericht umgewandelt, dass bis zum Jahr 1879 Bestand haben sollte. Der Gerichtsbezirk blieb jedoch gleich. Zur Gründung des Amtsgerichts Münster kam es am 1. Oktober 1879 durch die zu diesem Zeitpunkt inkraftgetretenen Reichsjustizgesetze. Gleichzeitig bezog es das neue Gebäude am zu dieser Zeit noch als ?Neuplatz? bezeichneten Hindenburgplatz, das es sich mit dem neu errichteten Landgericht teilte. Zunächst waren sechs Richter am Gericht tätig. Nach dem Wiederaufbau des im Zweiten_Weltkriegs zerstörten Gebäudes waren bereits 17 Richter am Amtsgericht Münster tätig.
Mit der Gebietsreform vom 1. Januar 1975 in Nordrhein-Westfalen und der Auflösung des Landkreises Münster war das Amtsgericht in Münster nur noch für das vergrößerte Stadtgebiet der Stadt Münster sowie die Stadt Greven zuständig. Letztere wechselte im Jahr 1976 in den Amtsgerichtsbezirk_Steinfurt.
Beim Amtsgericht Münster sind 35 Berufsrichter, 36 Rechtspfleger, sowie etwa 140 weitere Beschäftigte tätig.
Siehe auch
Liste deutscher Gerichte
Liste der Amtsgerichte in Deutschland
Weblink
• Internetpräsenz des Amtsgerichts Münster

