Affidavit
Affidavit (nach deutschem Recht die Versicherung an Eides Statt) stammt aus der mittelalterlichen Rechtssprache, affido ich verpflichte meine Treue.
In den Ländern, in denen englisches oder verwandtes Recht angewandt wird, ist das Affidavit eine vom Aussteller (englisch deponent) unterzeichnete und durch dessen Eid beglaubigte Urkunde, die Aufschluss über die tatsächlichen Verhältnisse gibt. Derartige Urkunden dienen zur Beweisaufnahme im vorbereitenden Verfahren bei englischen Zivilprozessen, werden aber auch anderweitig, z.B. im Verkehr mit den Steuerbehörden, angewandt.
Zur Abnahme der betreffenden Eide sind die vom Lord Chancellor ernannten Commissioners_for_oaths, meist handelt es sich um Solicitors, zuständig, weil sie dieser Aufgabe neben ihrer täglichen Praxis nachkommen. Im Ausland sind es meist die englischen diplomatischen Vertreter und Konsuln und des weiteren alle Beamten, die im betreffenden Land befugt sind, Eide abzunehmen.

