Aestimatio (Recht)
Die aestimatio (auch æstimatio oder eingedeutscht Ästimation) bezeichnet in der Rechtswissenschaft den römischen_Begriff für Werten, Schätzen und damit einerseits die Regeln für Quantifizierung in Geld oder andererseits für folgerichtige Ermittlung von Rechtsfolgen eines Geschehens. Ursprung: lat. aestimare ? schätzen, einschätzen, bewerten, beurteilen.Zivilrecht
Im Zivilrecht entwickelte sich der Rechtsgedanke der Unbezahlbarkeit von persönlichen Schäden. Dieser entwickelte sich dahin gehend fort, dass man annahm, immaterielle Schäden könnten nicht in Geld ersetzte werden:
* libertas est inaestimabilisDig. 50, 17, 106 (Paulus) ? Die Freiheit hat keinen Preis. Freiheitsverletzungen können in Geld nicht abgegolten werden.
* liberum corpus nullam recipit aestimationemDig. 9, 1, 3 und 9, 3, 7 (Gauis) - Ein Freier lässt sich nicht in Geld schätzen. Für Körperverletzung kann nur Ersatz für Heilungskosten und Verdienstausfall gefordert werden, nicht für Schmerzen. Vgl. heute §§ 842 f BGB.
* infinita aestimatio est libertatis et necessitudinisDig. 50, 17, 176 § 1 (Paulus) - Die Freiheit und die Angehörigen sind unbezahlbar. Für ihren Entzug kann kein Geld gefordert werden. Vgl. heute jedoch § f BGB.
Diese Regeln sind im modernen deutschen Zivirecht ebenfalls rezipiert: Grundsatz der ausnahmsweisen Erstattung immaterieller Schäden ( BGB), eng gefasstes Schmerzensgeld (§ 847 BGB a.F.), , BGB. Ferner: II UrhG, III SeemG, III StrEG.
Strafrecht
Unter dem Stichwort aestimatio ex post haben sich im Strafrecht Grundsätze herausgebildet, woran die Fehde oder Selbstrache abzukaufen.
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