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Advocatus diaboli
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Advocatus Diaboli
advocatus diaboli (lat.
?Anwalt des Teufels?) ist ein lateinischer Ausdruck und bezeichnet ursprünglich in der römisch-katholischen Kirche die Person, die im Verfahren der Selig- bzw. Heiligsprechung Argumente
gegen die besprochene Persönlichkeit zu sammeln und vorzutragen hatte (dies wurde 1983 von Papst Johannes Paul II. abgeschafft). Der Gegenspieler war der
advocatus dei, welcher
für die Seligsprechung argumentierte.
Im weiteren Sinne bezeichnet man im Bereich der
Rhetorik jemanden als ?advocatus diaboli?, der mit seinen Argumenten die Position der Gegenseite vertritt, ohne ihr selbst anzugehören.
Siehe auch:
Seligsprechung
Heiligsprechung