Kreditrisiko
Das Kreditrisiko (auch Kreditausfallrisiko) bezeichnet das Risiko des Verlustes, falls ein Kreditnehmer, beispielsweise durch Insolvenz, seine Pflichten im Rahmen einer Kreditvereinbarung gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann. Das Kreditrisiko umfasst Abwicklungs- und Vorleistungsrisiken. Das Kreditrisiko ist für Kreditinstitute im Allgemeinen die bedeutendste Risikoart.
Das Kreditrisiko wird mit Hilfe von Kennzahlen in Kredit-Ratings gemessen: Je schlechter das Rating ausfällt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls. Durch risikoorientierte Bepreisung müssen Kreditnehmer mit schlechtem Rating Aufschläge auf den Kreditzins als Risikoprämie bezahlen.
Der Umgang mit Kreditrisiken ist für Kreditinstitute in Deutschland durch das Kreditwesengesetz sowie davon abgeleitete Verordnungen und Rundschreiben (insbesondere die Solvabilitätsverordnung (bzw. der Grundsatz I), die GroMiKV und die MaRisk) bankaufsichtlich geregelt.
Systematik
Das Kreditrisiko wird hauptsächlich durch das Bonitäts- und das Besicherungsrisiko bestimmt. Das Bonitätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass der Kreditnehmer nicht willens oder in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Das Besicherungsrisiko ist das Risiko, dass bei der Verwertung von Kreditsicherheiten nicht der erwartete Betrag erlöst wird. Bei grenzüberschreitenden Kreditengagements kommt das Transferrisko oder Transferstoprisiko (siehe unten unter Länderrisiko) hinzu.
Das Bonitätsrisiko im Weiteren Sinne umfasst auch das Risiko von Bonitätsverschlechterungen eines Kreditnehmers ohne Ausfall. Bei handelbaren Forderungen (z. B. Anleihen) kann es durch Bonitätsverschlechterungen auch ohne Ausfall zu einem Wertverlust kommen, wenn die Forderungen dann nur noch zu einem geringeren Preis veräußert werden können. In diesem Fall äußerst sich das Kreditrisiko als Markpreisrisiko.
Die Kreditleihe (Garantien, Avale) birgt diesselben Kreditrisiken wie ein Barkredit.
Besondere Formen des Kreditrisikos treten bei Handelsgeschäften auf. Das Abwicklungsrisiko ist das Risiko, dass bei der Abwicklung eines Geschäftes (z. B. der Kauf eines Wertpapieres) einer der Kontrahenten seiner Verpflichtung zur Zahlung oder Lieferung nicht nachkommt. Um dieses Risiko zu minimieren, werden z. B. an der Börse gehandelte Wertpapiergeschäfte Zug um Zug (siehe auch ?Zug um Zug?) abgewickelt. Eine zentrale Abwicklungsstelle nimmt erst dann den Eigentumsübertrag vor, wenn beide Parteien die zu übertragenden Werte (Geld, Stücke) zur Verfügung gestellt haben (engl. ?Delivery versus Payment?).
Derivatgeschäfte tragen zusätzlich das Wiedereindeckungsrisiko. Das Wiedereindeckungsrisiko wird dann schlagend, wenn einer der beiden Kontrahenten ausfällt und das Derivatgeschäft für den anderen Kontrahenten einen positiven Wert hat. Der übriggebliebene Kontrahente muss das Ersatzgeschäft (Wiedereindeckung) dann am Kapitalmarkt zu ungünstigeren Konditionen abschließen.
Bei börsengehandelten Derivatgeschäften ist das Wiedereindeckungsrisiko minimiert, da hier die Börse als Kontraktpartner zwischen den Kontrahenten steht und die täglichen Wertschwankungen der Derivatgeschäfte durch den Austausch von Zahlungen (?Margin Calls?) zwischen den Kontrahenten ausgeglichen werden. Der regelmäßige Austausch von Sicherheiten auf Grund von Wertschwankungen wird von großen Kontrahenten mittlerweile auch im außerbörslichen Derivatgeschäft auf bilateraler Basis durchgeführt.
Abwicklungs- und Wiedereindeckungsrisiken werden zusammengefasst als Kontrahentenrisiken bezeichnet.
Länderrisiko
Länderrisiken beinhalten alle Risiken internationaler Geschäfte, deren unmittelbare Risikoursachen aus dem ökonomischen, sozialen und/oder politischen Umfeld eines bestimmten ausländischen Landes hervorgehen und die spezifisch für das betrachtete Land (oder die geographische Region, in dem sich das Land befindet) sind. Der Begriff des Länderrisikos umfasst damit sozio-politische Risiken, länderpezifische ökonomische Risiken, Staatsausfallrisiken, Transferrisiken, Risiken systemischer Finanzkrisen, länderspezifische Investitionsrisiken und Rechtsrisiken.
Ein Geschäft gilt im Sinne der voranstehenden Definition als international, sobald das Länderrisiko des Geschäfts einem aus Sicht der risikomessenden Bank ausländischen Land zugeordnet wird. Eine Risikoursache gilt als spezifisch für das betrachtete Land / eine betrachtete Region, wenn sie einerseits das gesamte Land / die gesamte Region und alle dort abgeschlossenen Geschäfte gleichermaßen betrifft und andererseits alle Geschäfte außerhalb des Landes / der Region nicht betrifft.
In der Literatur werden unter dem Begriff Länderrisiko häufig nur die länderspezifischen Risiken des ausländischen Kreditgeschäfts verstanden. Eine derartige Definition war für die praktische Verwendung ausreichend, solange das Auslandsgeschäft der Banken hauptsächlich aus Kreditgeschäft bestand. Da dies inzwischen nicht mehr der Fall ist und international tätige Banken auch im übrigen Auslandsgeschäft erheblichen länderspezifischen Risiken ausgesetzt sind, umfasst der vorliegende Länderrisikobegriff auch Risiken, die nicht ausschließlich mit dem Kreditgeschäft verbunden sind.
In der bankbetrieblichen Praxis wird der Begriff des Länderrisikos häufig synonym mit dem Begriff des Transferrisikos verwendet. Andere Definitionen fassen Politisches Risiko, Transferrisiko, Risiken systemischer Finanzkrisen und Staatsausfallrisiko (Sovereign Default Risk) oder auch nur Teilmengen dieser Risikoarten zum Länderrisikobegriff zusammen.
Erwarteter Verlust
Der erwartete Verlust (die engl. Bezeichnung ist Expected Loss(EL), auch Standardrisikokosten) berechnet sich aus dem Produkt von
*EAD: Exposure at Default, erwartete Höhe der Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls (ausfallbedrohter Betrag bei Ausfall)
*PD: Probability of Default (Ausfallwahrscheinlichkeit)
*LGD: Loss Given Default, Verlustquote bei Ausfall (prozentuale Ausfallhöhe bei Ausfall)
Erwartete Höhe der Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls
Exposure at Default (EAD) (auch: Risikoäquivalenzbetrag) bezeichnet den erwarteten ausstehenden Forderungsbetrag im Zeitpunkt des Ausfalls. Das ist derjenige Betrag, der im Insolvenzfall potenziell ausfallgefährdet ist. Der Exposure at Default entspricht beim Kredit dem Kreditbetrag. Der EAD umfasst aktuelle Außenstände sowie voraussichtliche zukünftige Inanspruchnahme von Verpflichtungen in Form von Kreditzusagen, welche die Bank eingegangen ist.
Bei Termingeschäften muss für die Höhe des EAD's beachtet werden, dass während der Laufzeit kein Vorleistungsrisiko besteht. Statt dessen kommt es zu einem Neueindeckungsrisiko bei Ausfall, wenn bei Kauf (Verkauf) der aktuelle Kassapreis größer (kleiner) ist als der Terminpreis. Im Falle eines Optionsgeschäftes ist das Recht, also der Wert der Option, wertlos. Hier besteht ebenso ein Wiedereindeckungsrisiko.
Verlustquote
Die Verlustquote gibt an, welcher Anteil der Forderung im Verzugsfall verloren ist. Die englische Bezeichnung ist Loss Given Default (LGD), d.h. der Verlust im Verzugsfall. Der LGD ist der Erwartungswert der Schwere des Ausfalls (severity): E[SEV]= Verlusthöhe.
Es ist die prozentuale Ausfallhöhe (bezogen auf EAD) eines Kredites zum Zeitpunkt des Ausfalls.
Die Angabe der Recovery Rate sagt wenig über den erwarteten Verlust aus.
= Einflussgrößen auf LGD
=Zentrale Faktoren welche die Verlustquote beeinflussen sind:
* Art und Grad der Besicherung: Je höher der Besicherungsgrad, desto niedriger der LGD. Je werthaltiger eine Sicherung desto niedriger der LGD.
* Rangstellung der Forderung: Wird der Titel vorrangig oder nachrangig im Insolvenzfall bedient? LGD ist höher bei nachrangigen Krediten.
* Kapitalstruktur des Schuldnerunternehmens: Hier geht es um die relative Rangstellung und den Verschuldungsgrad.
= Ausmaß
=Die Definition von Kreditausfall (Default) hat Auswirkungen auf die Höhe der Wiedereinbringungsquoten. Mit Severe Default wird eine Unternehmensinsolvenz, die Umschuldung oder der Forderungsverzicht der Kreditgeber bezeichnet. Ein Mild Default kann hingegen schon bei einem Zahlungsverzug vorliegen, beim Basler Ausschuss wird dies dann als gegeben angesehen, wenn eine wesentliche Verbindlichkeit mehr als 90 Tage überfällig ist.
=Wiedereinbringungsquote
=Das Gegenstück zur Verlustquote ist die Wiedereinbringsquote (Recovery Rate) ?. Sie ist definiert als Anteil des Betrags der Forderung der bei Zahlungsausfall wieder eingebracht werden kann. Es gilt dass LGD=1 -? und ?=1-LGD.
Die ökonomische Wiedereinbringungsquote (Economic Recovery Rate) eines Darlehen oder einer Anleihe ergibt sich aus den tatsächlich an die Gläubiger geflossenen Zahlungen, wohingegen die Price Recovery Rate Marktpreise von Anleihen und Krediten 30 Tage nach Eintritt der Insolvenz zugrunde legt. Die ökonomische Wiedereinbringung ist meist höher als die Price Recovery Rate, da diese größerer Unsicherheit unterliegt.
Literatur
* Bröder, Thorsten M.: "Risiko-Management im internationalen Bankgeschäft. Eine holistische Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Steuerung und Kontrolle", Reihe "Bank- und finanzwirtschaftliche Forschungen", Band 375, ISBN 3-258-07078-4 , Bern/Stuttgart/Wien: 2006, Haupt Verlag AG.
Weblinks
• Elektronische Bibliothek mit Fachbeiträgen zum Thema Kreditrisiko
Siehe auch
Bonität
Bankbetriebslehre
Kreditwürdigkeitsprüfung

