Adolf Heinrich von Arnim-Boitzenburg
Adolf Heinrich Graf von Arnim-Boitzenburg (10. April 1803 in Berlin; † 8. Januar 1868 auf Schloss Boitzenburg) war ein preußischer Staatsmann.Nach seinem Studium trat er in preußischen Staatsdienst und wurde bald Landrat in der Uckermark. 1833 wurde er Regierungspräsident in Stralsund. Diese Position füllte er danach auch in Aachen und Merseburg aus. 1840 wurde von Arnim-Boitzenburg Präsident der Provinz Posen, 1842 Preußischer Innenminister. Vom 19. März 1848 bis 29. März 1848 war er für wenige Tage Preußischer Ministerpräsident.
Vom 18. Mai bis zum 10. Juni 1848 war er Abgeordneter für Prenzlau in der Frankfurter Nationalversammlung. 1850 gehörte er dem Erfurter Unionsparlament, 1854-1868 verschiedenen Kammern des preußischen Landtags sowie 1839-1868 dem brandenburgischen Provinziallandtag an.
Bis heute bekannt ist Arnim durch seine Äußerung als preußischer Innenminister zu Heinrich Heines Werk Die schlesischen Weber. Er bezeichnete das Werk in einem Bericht an König Friedrich_Wilhelm_IV. als "eine in aufrührerischem Ton gehaltene und mit verbrecherischen Äußerungen angefüllte Ansprache an die Armen im Volke".
Daraufhin ordnete das Königlich Preußische Kammergericht ein Verbot des Gedichts an, was 1846 zu einer Gefängnisstrafe eines Rezitators führte.
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