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Administrativenteignung
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Administrativenteignung
Von einer
Administrativenteignung spricht man, wenn eine
Enteignung auf einem
Verwaltungsakt, also auf einer Handlung der Verwaltung (Administration, von
lat. administratio ?Verwaltung?), beruht. Den Gegensatz bildet die
Legalenteignung, die durch Gesetz erfolgt (von
lat. lex ?Gesetz?).
Die Administativenteignung ist also auf eine Entscheidnung der
Verwaltung zurückzuführen, nicht auf eine unmittelbare Entscheidung des
Parlaments. Die Administativenteignung ist jedoch nur rechtmäßig, wenn sie auf einem
formellen_Gesetz beruht.
Für den Bürger bietet die Administrativenteignung gegenüber der
Legalenteigung einen besseren
Rechtsschutz, da ihm gegen Gesetze kein Rechtsweg offen steht.