Aderendhülse
Aderendhülsen werden verwendet, um die abisolierten Enden von Litzenleitungen zu schützen, so dass sie ohne Beschädigung der Einzeldrähte in Klemmen angeschlossen werden können. Der Innendurchmesser der Hülse ist möglichst klein zu wählen, jedoch so groß, dass das Aufschieben auf die abisolierten Litzen problemlos vonstatten geht. Mit einer speziellen Crimpzange wird die Hülse dann gequetscht.
Aderendhülsen mit Schutzkragen (die farbigen im Bild) bieten einen zusätzlichen Knickschutz der angeschlossenen Ader.
Zum Anschluss zweier Adern in einer Klemme gibt es sogenannte Duo-Aderendhülsen (im Bild das graue Exemplar).
Nach VDE-Richtlinien müssen Leitungen, die aus Einzellitzen bestehen mit Aderendhülsen versehen werden, da die feine Litze sonst durch die Schraube beschädigt werden könnte und somit kein einwandfreier elektrischer Kontakt mehr gewährleistet ist. Beim Einbau der Litze in eine Klemme bleiben häufig einzelne Drähte am Rand der Klemme hängen, werden dadurch zurückgeschoben und stehen im ungünstigsten Fall über den isolierten Rand der Klemme vor. Es besteht Kurzschluß- und damit Brandgefahr. Zudem besteht bei nicht mit Aderendhülsen versehenen Leitungen eine erhöhte Korrosionsgefahr.
Das an Stelle der Verwendung von Aderendhülsen früher häufig eingesetzte Verlöten von Litzenenden ist in der Elektroinstallation verboten. Grund dafür ist die niedrige Druckfestigkeit des Lotes. In Schraubklemmen verformt sich ein verlötetes Litzenende unter der Andruckkraft der Schraube mit der Zeit so stark (sog. ?Fließen?), dass kein hinreichender Kontakt zwischen Litze und Klemme mehr besteht. Die Entstehung von dickeren Oxidschichten lässt dann den Übergangswiderstand stark ansteigen, was zu einer hohen Brandgefahr führt. Gefördert wird diese Entwicklung auch noch durch die hohe Korrosionsneigung von Lötverbindungen.
Farbliche Markierung
Die Farbe des Schutzkragen gibt Aufschluss über den maximalen Leitungsquerschnitt. Es gibt drei verschiedene, sich teils widersprechende Farbkodierungen:

