Adelsbrief
Der Adelsbrief (Adelsdiplom) ist die Urkunde, die einem Neugeadelten zum Beweis seiner Standeserhöhung (Nobilitierung) übergeben wurde.Diese Diplome wurden in Fraktur auf Pergament geschrieben, vom Landesherrn eigenhändig unterzeichnet, und es wurde ihnen in alter Weise das in einer Metallkapsel verwahrte Siegel angehängt. Das in den verschiedenen landesfürstlichen Kanzleien Deutschlands und Österreichs gebräuchliche Formular der Adelsbriefe war im Wesentlichen dasselbe, welches vor vier Jahrhunderten unter den Kaisern Sigismund und Friedrich_III. in Gebrauch war.
Die ersten Adelsbriefe erteilte Kaiser Karl_IV. Der bis jetzt bekannte älteste Adelsbrief wurde einem Geistlichen, dem Scholaster an der St._Stephanskirche zu Mainz, Wicker Frosch, am 30. September 1360 verliehen. Seit der Abschaffung der Monarchie werden in Deutschland und Österreich keine Adelsbriefe mehr ausgestelllt.
Eine Nobilitierung war wenigstens im Normalfall mit Kosten verbunden, insbesondere mit
Kanzleigebühren.
Siehe auch
• Falquet|André Falquet - Beispiel eines Geadelten mit Dokumententext auf Lateinisch (Wikisource)]
Weblinks
• Der Aufbau einer Urkunde am Beispiel: D H II Nr. 2 vom 1. Juli 1002

