Adalbert von Ladenberg
Adalbert von Ladenberg (18. Februar 1798 in Ansbach; ? 15. Februar 1855) war ein preußischer Politiker.Ladenberg war der Sohn des preußischen Staatsministers Philipp von Ladenberg. Nach erstem Unterricht durch Hauslehrer, besuchte er das Friedrich-Wilhelms-Gymnasium in Berlin und schloß sich mit 17 Jahren als Freiwillig-Einjähriger dem Gardedragonerregiment an. 1816 quittierte Ladenburg als Leutnant den Militärdienst und studierte er in Berlin, Heidelberg und Göttingen Recht und Kameralwissenschaft.
Nach erfolgreicher Beendigung seines Studiums bekam Ladenberg 1818 eine Anstellung als Gerichtsreferendar in der preussischen Verwaltung. Seine Karriere führte ihn 1824 vom Regierungsrat und Justiziar in Köln und 1829 zum Oberregierungsrat in Königsberg und Merseburg. Als solcher wurde er 1834 zum Regierungspräsidenten in Trier berufen und sechs Jahre später holte ihn Freiherr Karl vom Stein zum Altenstein als Kultusminister und Mitglied des Staatsrats nach Berlin.
Als Altenstein am 14. Mai 1840 starb, betraute man Ladenberg kommissarisch mit dessen politischen Aufgaben. Bis zum 22. Oktober desselben Jahres hatte Ladenberg hatte er diese inne und leitete ab diesem Tag die Abteilung für die evangelisch-geistlichen, die Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten im Ministerium von Johann Albrecht Friedrich von Eichhorn und erhielt 1841 die Stelle eines außerordentlichen Regierungsbevollmächtigten bei der Universität Berlin.
Als, bedingt durch die politischen Umwälzungen der Märzrevolution Eichhorn 1848 von allen seinen Ämtern zurücktrat, verwaltete Ladenberg dessen Ministerium auch unter Graf Maximilian von Schwerin-Putzar und Johann Karl Rodbertus. Zwischen Juli und November 1848 war dies eine kommissarische, später dann die wirkliche Leitung des Ministeriums.
Ladenberg war u.a. maßgeblich an mehreren Neuerung beteiligt: die Errichtung des evangelischen Oberkirchenrats, die Vorbereitung eines Unterrichtsgesetzes und eines Medizinalgesetzes sowie die Einleitung einer Reorganisation des Kunstwesens in allen seinen Teilen.
Durch die Olmützer Punktation vom 29. November 1850 sah sich Ladenberg eigentlich zu einem Rücktritt genötigt, unterließ dies aber zu Gunsten der Verwirklichen einiger Gesetzesvorlagen. In der Zeit vom 9. November bis 12. Dezember 1850 ernannt man Ladenberg zum kommissarischen Premierminister. Später wurde er zum wirklichen Geheimen Rat ernannt und als solcher übernahm er die Leitung der Oberrechnungskammer.
Im Alter von nahezu 57 Jahren starb Adalbert von Ladenberg am 15. Februar 1855.
Werke
* Übersicht der französischen und preußischen Hypothekenverfassung. Köln 1829
* Preußens gerichtliches Verfahren in Zivil- und Kriminalsachen. Köln 1842

