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Ad subcontrariam
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Ad subcontrariam
(
_lat.)
ad subcontrariam - der Schluss von der Falschheit (F) eines partikulär bejahenden Urteils auf die Wahrheit (W) eines partikülär verneinenden Urteils - bezeichnet eine Form des
_unmittelbaren_Schlusses, in der von der Falschheit eines
_partikulär_bejahenden_Urteils auf die Wahrheit des subkonträren
_partikulär_verneinenden_Urteils geschlossen wird.
Beispiel:
Der Schluss
"Einige Studenten des Seminars haben ihre Übungen abgeschlossen"(F) - partikulär bejahendes Urteil
auf
"Einige Studenten des Seminars haben ihre Übungen nicht abgeschlossen"(W) - partikulär verneinendes Urteil
siehe auch:
ad contrariam