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Ad subalternantem
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Ad subalternantem
ad subalternantem (
_lat.: durch Überordnung) bezeichnet einen übergeordneten logischen Schluss zwischen unterschiedlichen bejahenden Urteilen.
Die Schlussfolgerung besteht im Schluss von der Falschheit (F) eines
_partikulär_bejahenden_Urteils "einige S sind P" auf die Falschheit (F) eines des
_allgemein_bejahenden_Urteils "alle S sind P".
Dabei bedeutet P = Prädikat und S = Subjekt des jeweiligen Urteils.
Beispiel
Der Schluss von
"Einige Schüler lernen die chinesische Sprache"(F) - Falsches partikulär bejahendes Urteil
auf
"Alle Schüler lernen die chinesische Sprache"(F) - Falsches allgemein bejahendes Urteil
Siehe auch: ad subalternatam,
ad subcontrariam