Ad contrariam
ad contrariam (_lat.) - Schluss von der Wahrheit (W) eines allgemein bejahenden Urteils auf die Falschheit (F) eines allgemein verneinenden Urteils - bezeichnet eine Form des _unmittelbaren_Schlusses, in der von der Wahrheit eines _allgemein_bejahenden_Urteils auf die Falschheit des konträren _allgemein_verneinenden_Urteils geschlossen wird.Beispiel:
Der Schluss
"Alle Metalle leiten Wärme" (W) - allgemein bejahendes Urteil
auf
"Kein Metall leitet Wärme" (F) - allgemein verneinendes Urteil
Es gibt zwei Fälle von Schlüssen ad contrariam:
#der Schluss von der Wahrheit eines allgemein bejahenden Urteils auf die Falschheit eines allgemein verneinenden Urteils
#der Schluss von der Wahrheit eines allgemein verneinenden Urteils auf die Falschheit eines allgemeinen bejahenden Urteils Siehe auch: ad subcontrariam

