Ad contradictoriam
ad contradictoriam (lat.) ? der Schluss von der Falschheit eines allgemein_bejahenden_Urteils auf die Wahrheit eines partikulär_bejahenden_Urteils ? bezeichnet eine Form des unmittelbaren_Schlusses, in der von der Falschheit eines allgemein bejahenden Urteils auf die Wahrheit eines partikulär bejahenden Urteils geschlossen wird.Beispiele
* "Alle Planeten haben eine Atmosphäre" ? Falsches allgemein bejahendes Urteil
* "Es gibt Planeten die eine Atmosphäre haben" ? Wahres partikulär bejahendes Urteil
Schlüsse ad contradictoriam sind auch von einem allgemein verneinenden auf ein partikulär bejahenden Urteil möglich.
Von der Falschheit des allgemein verneinenden Urteils:
* "Kein Teilnehmer an der Jugendolympiade sprang weiter als 7,20 m"
schließt man z.B. auf die Wahrheit eines partikulär bejahenden Urteils:
* "Es gibt/gab Teilnehmer der Jugendolympiade die weiter als 7,20 m sprangen"

