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Ad acta
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Ad acta
ad acta (
latein zu den Akten) ist eine lateinische Amtsbezeichnung. Es wird mit
a. a. abgekürzt, manchmal auch mit
ad a..
Dieser ehemals amtliche Vermerk wurde auf Eingaben angebracht, die keiner Entscheidung mehr bedurften und archiviert wurden, also
zu den Akten gelegt wurden.
In der heutigen Verwendung bedeutet
etwas ad acta legen, dass eine (gelegentlich lästige) Angelegenheit als erledigt betrachtet wird.