Ad-hoc-Strafgerichtshof
Ein Ad-hoc-Strafgerichtshof oder Ad-hoc-Tribunal ist ein Gericht, das nicht durch ein allgemeines Gesetz für die Zukunft geschaffen wurde, sondern ? eben ad hoc ? im Nachhinein für die Aburteilung eines bestimmten Ereignisses.Diese Erscheinung ist unter dem Blickwinkel des Rechtsstaatsprinzips problematisch, da immer der Verdacht eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot mitschwingt.
Im Völkerstrafrecht ist eine Reihe von internationalen Ad-hoc-Tribunalen zu nennen, die quasi als Verlegenheitslösung geschaffen wurden, weil bis dahin kein bereits bestehendes Strafgericht zur Verfügung stand:
* Der Internationale_Militärgerichtshof_von_Nürnberg (IMG; englisch: IMT) und der Internationaler_Militärgerichtshof_für_den_Fernen_Osten (IMTFE), die nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs geschaffen wurden
* Der Internationale_Strafgerichtshof_für_das_ehemalige_Jugoslawien (ICTY), zuständig für die Verfolgung schwerer Verbrechen während der Jugoslawienkriege bzw. des Kosovo-Kriegs ab 1991
* Der Internationale_Strafgerichtshof_für_Ruanda (ICTR), zuständig für die Verfolgung des Völkermords_in_Ruanda_von_1994
* Der Sondergerichtshof für Sierra Leone (SCSL), zuständig für die Verfolgung von nach 1996 begangenen Bürgerkriegsverbrechen in Sierra Leone
* Das Rote-Khmer-Tribunal, zuständig für die Verfolgung von Verbrechen, die zwischen_1975_und_1979 von der Roten_Khmer begangen worden sind.
Mit der Einrichtung eines, derzeit noch im Aufbau befindlichen, ständigen Internationalen_Strafgerichtshofs (IStGH; englisch ICC: International Criminal Court) auf Grundlage des Rom-Statuts sollen in der Zukunft Ad-hoc-Strafgerichtshöfe für die Aburteilung völkerstrafrechtlicher Verbrechen obsolet werden.
Siehe auch:
• Militärgericht
*Standrecht
' target='blank'>Weblinks
*[http://www.un.org/icty/ ICTY
• ICTR
• Sondergerichtshof für Sierra Leone

