Actio Pauliana
Die actio pauliana ist eine Klage des römischen_Rechts. Ihren Namen erhielt sie von ihrem Schöpfer, dem spätklassischem Ädil Iulius Paulus.Inhaltlich geht es um die Benachteiligung der Gläubiger durch den Schuldner. Der Schuldner wirkt mit einem bösgläubigen Gläubiger zusammen, wodurch andere Gläubiger bei Insolvenz des Schuldners benachteiligt werden.
Nach gemeinem Recht war die Konkurseröffnung keine Voraussetzung der Actio Pauliana.
Unterschieden werden etwa die Deliktspauliana oder die Schenkungspauliana. Ihr entspricht im modernen Schweizer Recht z.B. die Anfechtung gemäss Art. 285 ff. SchKG.
Im deutschen Recht besteht bei vorsätzlicher Benachteiligung ein Recht zur Anfechtung der benachteiligenden Handlung nach § 133 InsO.

