Baurichtmaß
Das Baurichtmaß (am) ist ein Rastermass, durch das im Hochbau Bauteile dimensioniert werden. Es entspricht dem achten Teil eines Meters, also 12,5 cm; daher die Abkürzung am. Es ist in der DIN 4172 (Maßordnung im Hochbau) geregelt.Baurichtmaße werden für Höhen, Breiten und Stärken verwendet.
Weitere Benennungen
Das Baunennmaß erhält man durch Abzug der Fuge oder der Putzstärke von 1 cm. So werden normale Ziegel immer in diesem Baunennmaß oder einem Vielfachen davon hergestellt. Wird nun jedem Bauteil, zum Beispiel einem Ziegel von 24 cm Breite (25 cm -1 cm), eine Mörtelfuge von 1 cm hinzugegeben, erhält die Kombination aus Stein und Fuge wieder das Rastermaß, welches nun beliebig aneinander gereiht werden kann.
* Beim Anlegen von Öffnungen wie Fenstern oder Türen, wird dem Baurichtmaß ein Zentimeter hinzugerechnet, woraus sich das sogenannte Öffnungsmaß ergibt.
* Das Vorsprungsmaß ist im 12,5 cm-Raster, da es auf der anschließenden Seite eine Fuge hat, auf der freien Seite aber nicht.
* Das Pfeilermaß ist, da beidseitig die Mörtelfugen oder Putzschichten fehlen, um einen cm kürzer.
Anwendung
Die meisten Baustoffe werden in diesem Standard hergestellt, da sie so untereinander kompatibel sind:
• mit Löchern oder aus beblähtem Ton
**Kellersteine
**Kalksandstein]
• Gipskartonplatte' target='blank'>(GKP)
*Gipsfaser-Platte]
*[[Fenster

