Acesulfam
Acesulfam-K (E_950) ist ein synthetischer, hitzebeständiger Süßstoff. Er ist 200-mal so süß wie Zucker. Der Chemiker Dr. Karl Clauß entdeckte 1967 bei der Hoechst AG zufällig bei der Synthese von Oxathiazinondioxiden eine süß schmeckende Verbindung.Karl Clauß und Harald Jensen (1973): Oxathiazinondioxide, eine neue Gruppe von Süßstoffen. In: Angewandte Chemie. Bd. 85, Nr. 22, S. 965-973. [http://www3.interscience.wiley.com/cgi-bin/abstract/112273580 Abstract]
Molekülstruktur
Acesulfam gehört zu den Heterocyclen, da das Molekül einen Sechsring mit den drei Heteroatomen (Sauerstoff, Schwefel und Stickstoff) enthält (Oxathiazinring). Mögliche systematische Namen nach der IUPAC-Nomenklatur sind 6-Methyl-3,4-dihydro- 1,2,3-oxathiazin-4-on-2,2-dioxid oder 6-Methyl- 1,2,3-oxathiazin- 4(3H)-on-2,2-dioxid.
Eigenschaften
Acesulfam-K ist ein weißer Feststoff, der sich in kaltem Wasser gut, in heißem sehr leicht löst. Wasser/Ethanol-Gemische sind ebenfalls gut geeignet. Die Lagerung hat an einem kühlen Ort unter striktem Sauerstoff- und Feuchtigkeitsausschluss zu erfolgen.
Der Süßstoff ist das Kaliumsalz des Acesulfams, das Acesulfam-Kalium oder Acesulfam-K und ist 200 mal süßer als Zucker.
Herstellung
Die Herstellung erfolgt in mehreren Schritten, ausgehend vom Natriumsalz des 4-Chlorphenols.[http://www.google.com/patents?vid=USPAT6727359 U.S. Patent 6723759]
Verwendung
Wegen seiner Hitzebeständigkeit kann Acesulfam-K auch zum Kochen und Backen verwendet werden. Acesulfam-K wird vom Körper unverändert wieder ausgeschieden. Es schmeckt dem natürlichen Zucker sehr ähnlich, besitzt aber, besonders in höherer Konzentration, einen leicht bitteren Nachgeschmack.
Acesulfam-K wird beispielsweise für Getränke verwendet, meist in Kombination mit anderen Süßstoffen, wie Aspartam. Es ist auch in Zahnpasten enthalten, da es keine Karies auslöst.
Acesulfam-K ist seit 1990 in Deutschland zugelassen und wird unter dem Markennamen Sunett vertrieben.
Die Erlaubte Tagesdosis wurde bei Erwachsenen auf 15 mg (JECFA) bzw. 9 mg (SCF) pro Kilogramm Körpergewicht festgesetzt [http://www.suessstoff-verband.de/gesundheit/adi_wert_richtwerte ADI Richtwerte. Süßstoff Verband E.V.].

