Abu Yusuf
Abu Yusuf (* 729 oder 731; ? 798) war ein Schüler von Rechtsschule des sunnitischen Islam. Er studierte auch bei Malik ibn Anas in Medina und anderen Fiqh und Traditionswissenschaften (Hadith).In Bagdad war er unter dem Abbasiden-Kalifen Harun ar-Raschid Kadi.Wahrscheinlich al-Mahdi - anderen Berichten zufolge Harun ar-Raschid - ernannte ihn zum ersten Oberqadi in Bagdad. Er maß den Hadithen und den Traditionen nach den Prophetengefährten (sahaba) größere Wichtigkeit bei als dem Analogieschluss (qiyas) oder dem Konsens der Gelehrten (idschma). In seiner Rechtsfindung folgte er dem Ra'y, dem eigenen opinio und stand somit während seines gesamten Wirkens in der hanafitischen Rechtstradition.
Ibn Hanbal, Begründer der hanbalistischen Rechtsschule, war anfangs ein Schüler des Abu Yusuf.
Werke
*Kitab al-charadsch , welches neben Grund-und Bodensteuer auch strafrechtliche Themen zum Inhalt hat, verfasste Abu Yusuf auf den Wunsch des Kalifen Harun ar-Raschid und versah es entsprechend mit einer längeren an den Kalifen gerichteten Einleitung. Das Buch ist bereits 1921 vom französischen Orientalisten E. Fagnan übersetzt worden.
*Kitab al-hiyal ist nicht im Original, sondern im gleichnamigen Werk seines Schülers Tunis erhalten, aber noch nicht publiziert worden.
*Kitab ar-radd ala siyar al-Auza'i hat hanafitischen Rechtsschule des sunnitischen Islam
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