Abteilung Finanzen
Die Abteilung Finanzen (AF) - auch: Finanzabteilung - war in der DDR als Teil der Finanzverwaltung eine Einrichtung des Rates der Bezirke, des Kreises, der Stadt und der Gemeinde.Die AF hatte die wesentlichen Aufgaben der Koordinierung der Finanzwirtschaft in ihrem Verantwortungsbereich wahrzunehmen. Insbesondere war es zuständig für die Aufstellung, Kontrolle der Durchführung und die Abrechnung des Haushaltsplanes der Organe der örtlichen Volksvertretungen sowie für die Anleitung der Fachorgane des jeweiligen Rates und der nachgeordneten Räte in den finanziellen Finanzfragen.
Hinweise
* (1) Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Oktober 1972 (GBl I 1972 Nr. 16 S. 253
* (2) Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juli 1973 (GBl I 1973 Nr. 32 S. 313)

