Absolutheitsanspruch
Judentum, Christentum und Islam erheben in jeweils verschiedener Weise einen Absolutheitsanspruch. Diese Religionen beanspruchen, im Besitz einer besonderen geoffenbarten Wahrheit eines alleinig existierenden und wirkmächtigen Gottes (Monotheismus) zu sein, was denknotwendig eine gleichzeitige Gültigkeit anderer (d.h. kontradiktorischer) Wahrheiten ausschließt. Begründet wird diese Haltung auch mit göttlichen Geboten aus Torah, Bibel und Koran.In seiner Form als "intensiver Absolutheitsanspruch" ist darunter die absolut gesetzte ausschließliche Bindung an den eigenen Gott zu verstehen. In den von Gustav Mensching so genannten Volksreligionen besteht diese intensive Absolutheit. Die Universal- oder Weltreligionen vertreten extensive Absolutheitsansprüche, beanspruchen, die allein wahre und gültige zu sein und als solche anerkannt zu werden. Nach Mensching wird der Absolutheitsanspruch falsch verstanden, wenn er als logisch-erkenntnismäßige Richtigkeitsaussage aufgefasst und apologetisch gegen andere Religionen gewendet wird. Das "einzig" und "allein" der Absolutheitsansprüche ist seinem ursprünglichen Sinn nach ein Merkmal bekennender Sprache, Ausdruck einer "intensiven Bindungsqualität".
Judentum
In den Chumasch der Tora wird im Sefer_Schemot, dem Buch der Namen, geschildert, wie Mose die Zehn Gebote empfängt. Das Erste Gebot lautet:
Als zentraler Grundsatz der islamischen Lehre hat er weitgehenden Einfluss auf die Bestimmung des Verhältnisses zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen, auf die Bestimmung des Stellenwerts von interreligiösen_Dialog sowohl in der Geschichte als auch in der Gegenwart.
Dieser Gedanke über den Absolutheitsanspruch des Islam mit Hinweis auf den obigen Grundsatz: "der Islam ist überlegen, nichts ist ihm übergeordnet" kommt in einem Rechtsgutachten betreffs Mischehen deutlich zum Ausdruck:
:::Why is it permissible for a Muslim man to marry a kaafir woman from among the People of the Book (i.e., Jews and Christians), but it is not permissible for a Muslim woman to marry a kaafir man from among the People of the Book?
:::This question may be answered from two angles:
:::1 ? That Islam should prevail and not be prevailed over. The role of maintainer and protector in marriage belongs exclusively to the husband, so the man may influence his wife and she may not be able to practice her religion as she should, and she may leave her religion altogether. Similarly the children will follow the religion of their father.
:::2 ? Islam is comprehensive and other religions are limited, on which there is based a social matter that affects family life and the relationship between the spouses. This means is that if a Muslim man marries a Jewish or Christian woman, he believes in her Book and her Prophet, so he will deal with her on a basis of respect for her religion because he believes in it in general terms, and that will give them some common ground which may lead to her becoming Muslim as her own Book tells her. But if a Jewish or Christian man marries a Muslim woman, he does not believe in her religion so he will not have any respect towards her religion or her principles. There is no room for common ground with him with regard to something that he does not believe in at all. So there is no room for harmony or mutual understanding; there is no goodness in such a marriage, so it is forbidden in the first place. .. (Fatwa-Nr. 6402)[http://www.islam-qa.com]
Eine Ausnahme innerhalb des Islam bilden die Lehren mancher Sufis (islamische Mystiker), wie beispielsweise die von Dschalal ad-Din Rumi (1207 - 1273) aus Konya. Er lebte zu einer Zeit, in der es eine große Anzahl an Christen in Anatolien gab, und diese waren dort bezüglich ihrer Religion akzeptierte Mitbürger. Rumi forderte seine Zeitgenossen auf, sich dem Koran zu unterwerfen, und wer das nicht könne, ein Anhänger des Christentums zu sein. Viele Sufis wurden aufgrund solcher oder ähnlicher Lehren noch zu Lebzeiten oder ggf. später von orthodoxen Korangelehrten als Ketzer verurteilt und deshalb manchmal auch verfolgt. Das hing jedoch von der Epoche und der politischen bzw. religiösen Stimmung ab.
Mission
Christentum und Islam begründen ihre weltweiten Aktivitäten mit dem Absolutheitsanspruch, was sich insbesondere in der Missionstätigkeit beider Religionen ausdrückt. Das Christentum beruft sich auf den Missionsbefehl von Jesus aus Matthäusevangelium 28, 19:
"Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Die alternative Übersetzung derselben Jesu-Wörte durch Günther Schwarz lautet demgegenüber wie folgt:
"Geht! Meldet die Frohbotschaft allen Menschen in der ganzen Welt. Und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich Euch geboten habe!" (Jesus-Evangelium, S. 192)
In der Geschichte hat dies oft zu Fehlentwicklungen geführt, weil zur Erlangung eines gut gemeinten Zieles falsche ? also etwa kriegerische ? Mittel eingesetzt wurden. Die Mission hat sich jedoch mittlerweile zu einer friedlichen und werbenden Mission gewandelt.
Die islamische Mission wird da'wa ("Einladung (zum Islam)") genannt. Daneben gibt die Mission durch Eroberung nicht-muslimischer Gebiete mittels Dschihad. Deren Bewohner können zur Annahme des Islams gewungen werden. Siehe hierzu den Artikel Harbi.
Die Absolutheitsansprüche von Christentum und Islam führten in der Vergangenheit und bis heute zu Konflikten.
Zitat
* "Wenn die Religionen wahr sind, dann aus dem Grund, weil es jedes Mal Gott ist, der gesprochen hat. Und wenn sie unterschiedlich sind, dann aus dem Grund, weil Gott in verschiedenen Sprachen entsprechend der Verschiedenheit der Empfänger gesprochen hat. Und endlich, wenn sie absolut und ausschließlich sind, dann aus dem Grund, weil Gott in jeder Religion von »Ich« gesprochen hat." - Frithjof Schuon in: Den Islam verstehen
Literatur
Gustav Mensching: Toleranz und Wahrheit in der Religion, Heidelberg 1955 (neu hg. mit kritischen Anmerkungen von Udo Tworuschka), Weimar 1996.
Reinhold Bernhardt: Der Absolutheitsanspruch des Christentums. Von der Aufklärung bis zur Pluralistischen Religionstheologie, Gütersloh 1993,2.Auflage
Siehe auch
Satz vom Widerspruch, Exklusivismus

