Wahlmonarchie
Wahlmonarchie bezeichnet eine Monarchie, deren Herrscher nicht durch Erbfolge, sondern durch eine Wahl bestimmt werden.Historische Wahlmonarchien
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Der Tod des letzten Karolingers führte im Jahr 911 zum ersten Mal zu einer Königswahl im Ostfränkischen_Reich . Nach dem Tod Konrads_I. setzte sich allerdings zunächst die Erbfolge innerhalb einer Dynastie durch, wobei die Designation des erwünschten Nachfolgers üblich war. Der designierte Nachfolger führte zu Lebzeiten des herrschenden Kaisers den Titel eines "Römischen Königs". Erst beim Aussterben einer Dynastie war eine neue Königswahl erforderlich. Nach dem Aussterben der Staufer entwickelte sich das Reich endgültig zu einer Wahlmonarchie. Stand ursprünglich das Recht zur Königswahl allen Reichsfürsten zu, setzte sich seit Anfang des 14. Jahrhunderts allmählich das Wahlrecht nur der Kurfürsten durch. Formal wurde es endgültig mit der Goldenen_Bulle Karls_IV. auf die sieben, ab Ende des 17. Jahrhunderts dann neun Kurfürsten eingeschränkt. Mit der Zurückdrängung des päpstlichen Anspruchs auf die Kaiserkrönung und die Annahme des Titels eines erwählten römischen Kaisers durch Kaiser Maximilian_I. wurde die Königswahl zugleich zur Kaiserwahl. Dies blieb so bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches. Die letzte Kaiserwahl fand mit der Wahl von Franz_II. im Jahr 1792 statt.
Obwohl die Kaiserwürde seit 1438 mit einer Ausnahme (Karl_VII. aus dem Hause Wittelsbach) bis zum Ende des Reiches immer von einem Mitglied des Hauses Habsburg getragen wurde, blieb das Reich formell eine Wahlmonarchie, die Kurfürsten wahrten eifersüchtig ihr Recht zur Kaiserwahl.
Polen-Litauen
Im Polnisch-Litauischen_Reich (1573 bis 1795) wurde der König vom Adel gewählt, der auch gewichtige Mitspracherechte im Sejm besaß. Daher rührt gelegentlich die Bezeichnung Adelsrepublik für das Polnische Reich, da der Adel über 10 % der Bevölkerung ausmachte, was deutlich höher ist, als der Durchschnitt in anderen Ländern. Meist wurde der Thron mit ausländischen Fürsten besetzt, die wenig Zeit oder Interesse hatten, sich in die inneren Angelegenheiten Polens zu mischen, was mit dem Liberum Veto zum Niedergang des Polnischen Staates im 18. Jahrhundert führte.
Siehe auch Geschichte Polens.
Heute noch existierende Wahlmonarchien
Andorra
Das Fürstentum Andorra hat zwei ganz unterschiedlich gewählte Co-Fürsten, die gemeinsam die Funktion des monarchischen Staatsoberhaupts ausüben. Der erste der beiden ist immer der Präsident der französischen_Republik, den das französische (nicht das andorranische) Volk wählt, der zweite ist immer der römisch-katholische Bischof_von_Urgell in Spanien, der vom Papst erwählt und ernannt wird.
Malaysia
Die neun Sultane von Malaysia bestimmen alle fünf Jahre einen aus ihrer Mitte zum Yang di-Pertuan Agong (dieser Titel wird im Westen als Oberster Führer häufiger jedoch als König wiedergegeben). Traditionell rotiert der Titel unter den Sultanaten. Da Malaysia eine konstitutionelle Monarchie ist, hat der König hauptsächlich repräsentative Aufgaben.
Vatikanstadt
Der Papst ist als Bischof von Rom ex officio Staatsoberhaupt des Staates_der_Vatikanstadt. Die Wahl im Konklave der Kardinäle ist allerdings nicht im Staat der Vatikanstadt, sondern in der katholischen Kirche angesiedelt; die Vatikanstadt setzt den Papst als gegeben voraus. Die Staatsform der Vatikanstadt ist daher die einer absoluten Monarchie.
Vereinigte Arabische Emirate
Die sieben Emire der Vereinigten_Arabischen_Emirate wählen aus ihren Reihen einen als Präsident bezeichnetes Staatsoberhaupt. Traditionell wird der jeweilige Emir von Abu Dhabi in diese Position gewählt, ebenso ist der Emir von Dubai traditionell Regierungschef.
Da das Parlament der VAE nur beratende Funktion hat, ist die Stellung des Emirs recht stark.
Siehe auch
Erbmonarchie

